Vor dem Arbeitsgericht in Ulm ist am Dienstag, 6. Mai, im Rechtsstreit zwischen einem 48-jährigen Mitarbeiter der Firma Geberit und seinem Arbeitgeber keine Einigung erzielt worden. Dem marktführenden Sanitärtechnikhersteller am Standort in Pfullendorf wird vorgeworfen, gegen den Datenschutz verstoßen zu haben. Das Urteil wird in Kürze erwartet.
Erster Termin schon gescheitert
Nach etwa einer halben Stunde war am Dienstagmorgen die Verhandlung beendet. Bereits der erste Gütetermin Ende Februar war gescheitert, als der Kläger dem Vergleichsvorschlag von 2000 nicht zugestimmt hatte. Marion Häßler, Anwältin des Klägers, beantragte auch vor dem Arbeitsgericht in Ulm einen Streitwert von 5000 Euro.
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein möglicher Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Der Personalleiter einer der Gesellschaften soll ohne das Wissen des Klägers, der vor sieben Jahren in den Betriebsrat gewählt wurde, persönliche Daten an den Betriebsratsvorsitzenden weitergeleitet haben.
Höchst sensible Informationen
Die weitergegebenen Daten sollen höchst sensible Informationen über den Mitarbeiter erhalten, der erkrankt war und in einer psychosomatischen Fachklinik stationär behandelt worden war. Ende August 2024, als er seinen Aufenthalt in der Klinik beendet hatte, unterschrieb er einen Stufenplan zur Wiedereingliederung an seinen Arbeitsplatz. Aus dem Stufenplan war demnach ersichtlich, dass der Kläger in einer psychosomatischen Klinik behandelt wurde.
Anwältin spricht von Benachteiligung
Die Anwaltskanzlei des 48-Jährigen führte in ihrer Begründung aus, dass die Kenntnis eines möglichen Krankheitsbildes beim Kläger dazu geeignet sei, ihn am Arbeitsplatz zu benachteiligen. Auch in seinem Amt als Betriebsrat könnte sich – so die Anwaltskanzlei – für eine mögliche Wiederwahl in den Betriebsrat das Wissen um seine Erkrankung als äußerst negativ erweisen.
Kollegen sprechen ihn darauf an
Durch das Verhalten seines Arbeitgebers sei dem Mandanten ein erheblicher immaterieller Schaden entstanden, zumal der Kläger nach eigenen Angaben von mehreren Arbeitskollegen aus seiner Schicht auf seine Krankheit angesprochen worden sei. Ob das stimme, bezweifelte Markus Schöllhammer, Anwalt der Firma Geberit, beim Gütetermin, weil der Kläger keinen Zeugen nennen konnte, die seine Aussage bestätigten.
Richter hält Verstoß für unumstritten
Allerdings räumte Schöllhammer ein, dass die Firma Geberit einen Fehler begangen habe, was ihr leid tue. Für Richter Patrick Nußbaum ist indes der Verstoß gegen den Datenschutz unumstritten. Er machte auch deutlich, dass sich der Vergleich zwischen 1000 und 2000 Euro einpendeln würde. Der Kläger lehnte ab, weshalb nun ein Urteil gefällt werden muss, das die Prozessbeteiligten demnächst schriftlich erhalten werden.
Der 48-jährige Kläger, der seit fast 30 Jahren bei der Firma Geberit beschäftigt ist, sagte nach der Verhandlung im Gespräch mit dem SÜDKURIER, dass es ihm nicht um das Geld gehe, sondern ums Prinzip. „Für mich zählt das Urteil mehr als das Geld“, so der Mitarbeiter, der mittlerweile auch den Landesdatenschutz in Baden-Württemberg in Kenntnis gesetzt hat.