Wegen Diebstahls mit einem Messer als Waffe und seiner Reifenstecherei in zehn Fällen ist ein 46-jähriger Mann aus Pfullendorf vor dem Amtsgericht Sigmaringen zu einer 15-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Amtsrichterin Isabelle Voß bezog sich bei ihrem Urteil auch darauf, dass der Verurteilte in seiner Historie bereits diverse Haftanstalten hinter sich gelassen hat und die Sozial- und Lebensprognose des Mannes nicht gerade günstig sei.

In Handschellen und Fußketten

In Handschellen und Fußketten führte ihn eine Justiz-Sicherungsgruppe aus der Justizvollzugsanstalt Ravensburg vor, in der er seit November 2024 einsitzt. Staatsanwältin Denise Merkle warf ihm vor, in Pfullendorfer Einkaufsmärkten über ein mitgeführtes Einhandmesser und einen Metallstab diverse Pfandbons und Spendenboxen geplündert zu haben, die Beträge ließ er sich an der Kasse auszahlen. Enttarnt wurde er durch eine Videoüberwachung. Diese wurde ihm bei seinen Reifenstechereien von abgestellten Autos im Jahre 2022 im Pfarröschle, in der Uttengasse und im Josef-Schreck-Weg ebenfalls zum Verhängnis.

Matratze gestohlen

Weiter warf ihm die Staatsanwältin vor, im Mai 2024 in einem Pfullendorfer Großmarkt eine hochwertige Matratze sowie eine Bettdecke und Kopfkissen über den unbesetzten Warenausgang gestohlen zu haben. Nach seiner Version habe er die Matratze an einem Container vorgefunden. Erst als die Verkäuferin ihn trotz seines tief ins Gesicht gezogenen Käppis als Kunden wiedererkannte, gab er seinen Diebstahl zu. Zudem hatte sich der Mann im Juli 2024 in einem weiteren Großmarkt über ein Hausverbot hinweggesetzt, sein geringfügiges Diebesgut habe er weggeworfen, als ihn ein Firmenangestellter stellte, den er zudem derb beleidigt habe.

Ein Polizeihauptmeister aus Pfullendorf hatte den Großteil der Ermittlungsarbeiten geleistet. Im Zeugenstand sagte er aus, dass der Angeklagte bei seinen Vergehen stets planvoll gehandelt habe und nannte als Auftraggeber und Anstifter dessen Cousin, bei dem er zeitweilig lebte, bis er sich mit ihm überworfen habe. Die Videoüberwachungen seien bei der Aufklärung ein hilfreiches Instrument gewesen.

Gemüsehändler sagt aus

Die geladenen Geschädigten bestätigten im Wesentlichen dessen Missetaten. Ein Gemüsehändler, dessen Autoreifen zwei Mal zerstochen wurden, ist aufgrund der Drangsalierungen weggezogen. Ihn hätte der Cousin mehrfach im Laden besucht und Ansprüche erhoben, insgesamt habe er dies bei 15 aramäischen Familien gemacht: „Es ist sein Hobby.“ Ein 54-Jähriger sagte über den Dolmetscher Musa Taraca aus, dass er auf jegliche Entschädigung verzichten würde, zumal er mit dem Vater des Angeklagten befreundet gewesen sei.

Viel Drogen genommen

Aufschlussreich war das Sachverständigengutachten von Frank Bopp, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. In der Biografie des Angeklagten stünde dessen Konsumverhalten mit Drogen, Opiaten, Kokain, Amphetaminen, eben „alles was auf dem Markt war“. Früher hätte der Angeklagte Heroin geschnieft. Durch dessen Drogenmissbrauch in 27 Jahren diagnostizierte er bei ihm „kognitive Einschränkungen“ und Symptome von Schizophrenie. Dennoch hätten seine Handlungen stets subjektive Vorteile erbracht, solcherlei Taten seien weiterhin zu erwarten.

Schon 2004 straffällig

Der Mann ist mit seiner Familie über Berlin und Laupheim nach Pfullendorf gekommen. Er sei schon 2004 wegen räuberischer Erpressung straffällig geworden, saß in Rottenburg eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten ab. Auch in Syrien sei er bei seiner Wiedereinreise wegen Drogendelikten inhaftiert gewesen. 2013 kehrte er illegal nach Deutschland zurück, lernte seine Frau kennen, lebte mit ihr in Solothurn, bis er schließlich im Schweizer Gefängnis landete.

Mehrere Gefängnisaufenthalte

Die Staatsanwältin entnahm aus seinen Aussagen ein Pauschalgeständnis, zog eine geistige Störung wegen Drogenkonsums eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit in Betracht. Trotz diverser Gefängnisaufenthalte habe er 2024 „volle Pulle“ genauso weitergemacht und erhebliche Verstöße begangen. Sie forderte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten ohne Bewährung. Verteidiger Karl Abt räumte die meisten Straftaten ein, merkte aber an, dass sein Mandant seit 1993 „schlichtweg psychisch krank“ sei und plädierte für eine verminderte Schuldfähigkeit.

Dreh- und Angelpunkt sei dessen Cousin, der auf ihn erheblichen Einfluss hat. Da sein Mandant den Wunsch äußerte, Deutschland zu verlassen, frage er sich: „Warum ihn einsperren, wenn er aktiv werden will?“ Ungehalten und grimmig ließ sich der Verurteilte wieder abführen.