Einen Bauantrag zur offiziellen Einrichtung eines Bodenzwischenlagerplatzes an der Ecke „Storzinger Straße/In der Breite„ hat der Stettener Gemeinderat in seiner letzten öffentlichen Sitzung in der Frohnstetter Hohenzollernhalle auf den Weg gebracht. Parallel wurde die Verwaltung beauftragt, auf dem Gemeindegebiet nach geeigneten Flächen für die dauerhafte Einrichtung eines solchen Lagerplatzes zu suchen.

Ursprünglich für die Sanierung des „Unteren Guldenbergs“ eingerichtet

Bereits seit dem Jahre 2017 existiert an gleicher Stelle am Stettener Ortsausgang in Richtung Storzingen ein entsprechendes Zwischenlager, das seinerzeit von der Gemeinde eigens für die Sanierung des „Unteren Guldenbergs“ eingerichtet wurde. Nachdem diese Großbaumaßnahme im Jahre 2019 abgeschlossen wurde, war es für die Gemeinde naheliegend, das Zwischenlager auch für den anstehenden Ausbau der Breitbandinfrastruktur zu nutzen. Allerdings ohne die dafür erforderliche Genehmigung beim Landratsamt einzuholen. Nachdem Anlieger im SÜDKURIER gelesen hatten, dass der Lagerplatz nun auch noch für die Sanierung der Schneckenbergstraße in Storzingen genutzt werden soll, haben sie bei der Gemeinde die Verlegung des Zwischenlagers beantragt und damit den Stein ins Rollen gebracht. Wie berichtet, hatten die Unterzeichner des Antrages einen Brief von Bürgermeister Maik Lehn erhalten über dessen „Tonlage“ sie sich dermaßen ärgerten, dass sie in der Folge den SÜDKURIER einschalteten. Unter anderem hatte Lehn die Vermutung angestellt, dass von den Antragstellern alles als negativ angesehen werde, was nicht der Wiesen ähnlichen Fläche gleiche, die man über Jahrzehnte gewohnt gewesen sei.

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So viel zur Vorgeschichte, die dazu führte, dass sich der Gemeinderat mit dem Bauantrag auf Einrichtung eines Bodenzwischenlagers auseinandersetzen musste. Wie Lehn vor der einhelligen Zustimmung des Gremiums noch einmal ausdrücklich betonte, sei es feste Absicht der Verwaltung gewesen, den bestehenden Lagerplatz in diesem Jahr zurückzubauen und die Fläche, die im bestehenden Bebauungsplan als Gewerbefläche für nicht störendes Gewerbe ausgewiesen ist, der Vermarktung zuzuführen. Dann aber sei die anstehende Sanierung der Schneckenbergstraße in Storzingen aufs Tableau gekommen, wofür erneut ein Zwischenlagerplatz für Bodenmaterial benötigt werde, im dortigen Ortsteil aber keine eigenen Flächen zur Verfügung stünden: „Geeignete Gemeindeflächen scheiden dafür aus Gründen des Natur- und Artenschutzes sowie wegen bestehender Schutzgebietszonen leider aus“, bedauerte Lehn.

Bürgermeister bittet die Anwohner um Verständnis

In Übereinstimmung mit dem Planungsbüro sei man daher nach Abwägung des vorliegenden Sachverhaltes zu dem Ergebnis gekommen, den bisherigen Bodenzwischenlagerplatz am Stettner Ortsausgang Richtung Storzingen weiter zu nutzen: „Wir verkennen nicht, dass das nicht im Sinne der Anwohner ist und bitten bei diesen um Verständnis“, sagte Lehn. Es bleibe „fester Wille“ der Gemeinde, langfristig nach einer besseren Lösung zu suchen. Nötigenfalls sei die Gemeinde auch bereit, fremde Grundstücke aufzukaufen, um ab dem Jahr 2022 zu einer dauerhaften Lösung des Problems zu kommen, kündigte Lehn an. In ihrer fünfseitigen Sitzungsvorlage hatte die Verwaltung dem Gremium ausführlich die Rahmenbedingungen dargelegt, die für die Materialien gelten, die auf dem Lagerplatz während der Sanierung der Schneckenbergstraße zwischengelagert werden sollen.

Zwischenlagerung von maximal 2500 Kubikmetern möglich

Nach den rechtlichen Vorgaben dürfen die sogenannten „Haufwerke“ eine maximale Größe von 1000 Tonnen aufweisen, was etwa 500 Kubikmetern entspreche. Auf der bereits mit Schotter befestigten Fläche sei die Anlage von drei solcher Haufen in der Größe von jeweils etwa 25 x 25 Metern und einer maximalen Höhe von vier Metern möglich. Im nördlichen Bereich des Grundstücks stehe gegebenenfalls eine Reservefläche für zwei weitere Haufwerke zur Verfügung, womit insgesamt eine Zwischenlagerung von maximal 2500 Kubikmetern möglich sei: „Die Lagerdauer der angelieferten Böden wird auf maximal zwei Monate begrenzt“, so Lehn.

Nicht für die Erschließung des Baugebietes „Im Unteren Brühl„ eingeplant

Auf Nachfrage von Daniel Hagg (FW), ob die Fläche womöglich auch für die Erschließung des Baugebietes „Im Unteren Brühl„ vorgesehen sei, ließ Markus Spende von der Bauverwaltung wissen, dass dies nicht vorgesehen sei: „Ich glaube das können wir ausschließen“, sagte er und machte deutlich, dass im Brühl genügend Flächen zur Lagerung von Aushub und Humus zur Verfügung stünden: „Im Brühl sprechen wir von Wiesengrundstücken, bei denen – im Gegensatz zum Schneckenberg – nicht mit belastenden Materialien zur rechnen ist“, ergänzte Lehn.