Bereits im kommenden Jahr könnten nach Einschätzung von Bürgermeister Maik Lehn die Erschließungsarbeiten für die Erweiterung des Baugebiets „Im unteren Brühl“ beginnen. Der Gemeinderat legte bei seiner jüngsten Sitzung mit dem Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes den juristischen Grundstein. Allerdings sind nicht alle Anlieger mit den Plänen einverstanden. Sie befürchten, durch zu hohe Nachbargebäude zumindest im Winterhalbjahr vom direkten Sonnenlicht abgeschnitten zu werden. Das würde bedeuten, dass Dach-Fotovoltaikanlagen im Winterhalbjahr nicht oder nur eingeschränkt funktionieren.

Das neue Baugebiet füllt eine große Baulücke im Ort zwischen der Friedhofstraße und der Zähringer Straße. Problematisch für die Planung ist die Hanglage mit der Neigung von Nord nach Süd. Große Gebäude am Anfang des Hangbereichs stünden dem Sonnenlicht für die unterhalb gelegenen Häuser im Weg.

Nachbarn sammelt Unterschriften gegen aktuelle Pläne

Diese Befürchtung hat nicht nur Anlieger Jürgen Roth. Er hat bereits zwei Unterschriftenlisten vorgelegt, auf denen fast alle Nachbarn unterschrieben haben. Die Listen lagen den beiden Eingaben gegen Details der Planungen bei. Roth stellt fest: „Wir sind keineswegs gegen die Bebauung. Wir wollten allerdings verhindern, dass die Nachbarhäuser zu hoch werden.“

Anlieger: Keller könnte auf Geschosszahl angerechnet werden

Aus Sicht der Anlieger wäre die Lösung ziemlich einfach – sie dreht sich um die Entscheidung, ob das Kellergeschoss, das wegen der Hanglage auf der Talseite offen liegt, als eigenes Geschoss auf die Anzahl der erlaubten Stockwerke angerechnet wird oder nicht. Damit würden die neuen Häuser um eine Etage niedriger werden.

Verwaltung kommt Anwohnern in anderen Punkten entgegen

Diesem Vorschlag stimmten Verwaltung und Gemeinderat aus rechtlichen und bautechnischen Gründen nicht zu. In anderen Punkten kam die Verwaltung den Anliegern entgegen. So muss der Mindestabstand der neuen Häuser zu den Bestandsimmobilien nicht mehr bei vier, sondern bei sechs Metern liegen. Außerdem sind Pultdächer und, von Ausnahmen abgesehen, Doppelhäuser nun nicht mehr vorgesehen. Endgültig entscheiden wird der Rat erst im Dezember. Bis dahin ist eine weitere Anhörungsrunde vorgesehen, bei der alle Beteiligten Einwände vorbringen können.

Verwaltung arbeitete 2019 bereits Anregungen der Nachbarn in Planung ein

Das erste Mal beschäftigte sich der Gemeinderat im vergangenen Sommer mit der Baugebietsplanung. Die Anlieger hatten im Vorfeld die Möglichkeit genutzt, Bedenken vorzutragen. Auch für den zweiten Durchgang im Gemeinderat hatten Roth und seine Mitkämpfer Vorschläge eingebracht. Diese Anregungen wurden inzwischen aus Sicht der Verwaltung weitgehend in die aktuelle Planung übertragen. Damit seien die Möglichkeiten für ein Entgegenkommen der Gemeinde erschöpft, sagte der Bürgermeister. Schon in der Sitzung hatte er festgestellt: „Die Anlieger wussten, dass die Fläche irgendwann bebaut werden wird.“ Die neuen Bauplätze sollten auch attraktiv sein. Er sehe nicht, wie die Gemeinde den Anliegern noch weiter entgegenkommen könnte.

Das könnte Sie auch interessieren

Sorge: Beseitigung des Biotops könnte Fledermäuse gefährden

Im oberen Teil des vorgesehenen Baugebiets steht ein älterer Baumbestand und ist ein verwilderter Garten, ebenfalls mit Bäumen. Die Anlieger hatten darauf hingewiesen, dass hier Fledermäuse leben, deren Bestand durch die Beseitigung des kleinen Biotops gefährdet sein könnte. Diese Bedenken konnte Landschaftsökologe Norbert Menz mit einem Umweltgutachten entkräften. In acht der alten Bäume seien zwar für Fledermäuse geeignete Höhlennischen vorhanden: „Es konnten jedoch keine Spuren nachgewiesen werden, die auf eine Nutzung der Baumhöhlen durch Fledermäuse schließen lassen.“

Gutachter findet keine schützenswerte Kolonie

Ebenso konnte der Gutachter zwar jagende Fledermäuse beobachten, aber sie lebten nicht in einer per Gesetz in ihrem Bestand geschützten Kolonie. Sie hätten keine „engere Bindung an dieses Jagdgebiet und einen größeren Aktionsradius“. Deshalb sieht der Landschaftsökologe aus Artenschutzgründen keine Probleme, hier Bäume zu fällen.

Maik Lehn wollte sich nicht festlegen, wie viele Bäume gefällt werden müssen. Klar sei lediglich, dass in diesem Bereich Bäume weichen müssten. „Im Bebauungsplan ist vorgesehen, dass jeder Bauherr auf seinem Grundstück einen Laubbaum pflanzen muss.“ In Zukunft werde die Einhaltung auf Kreisebene möglicherweise kontrolliert.