Gerd Feuerstein

Kurz vor Heiligabend kam der Stettener Gemeinderat in der Frohnstetter Hohenzollernhalle zu seiner letzten öffentlichen Sitzung in diesem Jahr zusammen. Nachdem bereits im Vorfeld zwei Tagesordnungspunkte wegen Erkrankung des hinzuzuziehenden Experten des beauftragten Ingenieurbüros abgesagt worden waren, war die öffentliche Sitzung bereits nach einer halben Stunde wieder beendet.

Satzung tritt am 15. Januar in Kraft

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Neben der Einbringung des Haushaltes für das kommende Jahr durch die Verwaltung – worüber der SÜDKURIER noch berichten wird – stand der endgültige Satzungsbeschluss zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Im Unteren Brühl„ im Mittelpunkt der Sitzung. Dabei machte das Gremium mit dem Satzungsbeschluss und der Billigung der örtlichen Bauvorschriften einen endgültigen Knopf an das Verfahren. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Beschlüsse des Gemeinderates öffentlich zu machen. Wie Bürgermeister Mail Lehn wissen ließ, werde dies mit dem nächsten Mitteilungsblatt der Gemeinde am 14. Januar des kommenden Jahres geschehen: „Somit wird die Satzung am 15. Januar endgültig in Kraft treten“, informierte Lehn.

Kein Gehör mehr für eingegangene Stellungnahme

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Bereits davor hatte er dem Gremium empfohlen, einer in der zweiten Anhörung eingegangenen Stellungnahme eines Bürgers hinsichtlich des einzuhaltenden Abstands zu seinem Grundstück kein Gehör zu geben. Grund: „Der Sachverhalt wurde bereits in der öffentlichen Sitzung vom 28. September ausführlich diskutiert“, begründete Lehn, weswegen die Verwaltung „keine Veranlassung“ sehe, an der vorliegenden Planung nochmals Änderungen vorzunehmen: „Ansonsten müssten wir in eine weitere Anhörungsrunde einsteigen“, gab er zu bedenken und erinnerte, dass die Ausschreibung der Arbeiten inzwischen bereits öffentlich erfolgt sei und die Submission Ende Januar erfolge. Mit der frühzeitigen Ausschreibung erhoffe sich die Verwaltung zum einen möglichst Klarheit bei der Verabschiedung des Haushalts 2021. „Zum anderen ersehnen wir uns damit natürlich auch günstige Preise für die Erschließung“, so Lehn, die letztlich den potenziellen Bauherren entgegenkämen.

Es gibt bisher keine Interessentenliste

Hinsichtlich der Vergabe der entstehenden Bauplätze kündigte der Bürgermeister an, dass man sich im Frühjahr mit Vergabekriterien auseinandersetzen müsse: „Wir gehen davon aus, dass es für das eine oder andere Grundstück mehrere Interessenten geben wird“, so Lehn. Daher müsse man gewappnet sein und rechtzeitig entsprechende Kriterien festsetzen, die man in enger Zusammenarbeit mit dem Gremium erarbeiten werde. Bisher habe man die Bauplätze nach dem sogenannten „Windhundprinzip“ vergeben habe, das aber in diesem Bereich nicht funktioniere, zumal die Bauplätze in der Gemeinde weitgehend vergeben seien. Wie das Gemeindeoberhaupt deutlich machte, seien bei der Verwaltung schon Anfragen zu den künftigen Bauplätzen „Im Unteren Brühl„ eingegangen, allerdings werde bislang noch keine Interessentenliste geführt. Man habe aber allen Interessenten empfohlen, das weitere Vorgehen der Gemeinde diesbezüglich im Amtsblatt zu verfolgen. Im Übrigen sei davon auszugehen, dass bei den jeweiligen Bauinteressenten erst mit der endgültigen Festlegung des Bauplatzpreises, definitive Kaufentscheidungen fallen würden.