Die Stadt Bad Dürrheim ist gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gemarkungsgebiet. Dazu wurde im Jahr 2016 bereits ein Lärmaktionsplan erstellt. Dieser war nun wieder Thema bei der jüngsten Gemeinderatssitzung. Konsterniert mussten die Gemeinderäte feststellen, dass sie zwar zum Lärmaktionsplan verpflichtet sind, dieser aber – zumindest aktuell – überhaupt keine Folgen hat.

- Die Grundlage: Mit Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) im Dezember 2018 und aufgrund des Schreibens des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg vom 29. Januar 2019 sind alle Kommunen mit mehr als 50 betroffenen Bürgern über 55 dB(A) tagsüber beziehungsweise 50 dB(A) nachts verpflichtet, ihren Lärmaktionsplan zu überprüfen beziehungsweise fortzuschreiben. Das trifft auch für die Stadt Bad Dürrheim zu.
Beim Lärmschutz geht es für die Stadt speziell um die Wohngebiete entlang der Bundesstraße 27/33 und der Autobahnen. Die Stadt kam ihren Pflichten auch gewissenhaft nach. Nur: Getan hat sich dadurch nichts, da Landratsamt und Regierungspräsidium keinen Handlungsbedarf sehen.
Der Bericht des beauftragten Büros Rapp Trans AG aus Freiburg ergab: Die Hauptlärmquelle in Bad Dürrheim ist der Straßenverkehrslärm. Die im kommunalen Lärmaktionsplan der Stadt Bad Dürrheim festgelegten Lärmminderungsmaßnahmen wurden bislang nicht umgesetzt und haben demnach keinen Einfluss auf die schalltechnische Berechnung des Umgebungslärms. Die Anzahl der Einwohner der Stadt Bad Dürrheim ist in den letzten fünf Jahren (2014 im Vergleich zu 2019) um etwa vier Prozent gestiegen. Die aktuelle LUBW-Kartierung weist lediglich zwei Betroffenheiten mit einem Lärmpegel von über 55 dB(A) nachts aus. Bei dieser geringen Anzahl an Lärmbetroffenheiten nachts könne nicht von einem Hauptbelastungsbereich gesprochen werden.
Eine zwischenzeitlich umgesetzte Lärmminderungsmaßnahme aus der kommunalen Lärmaktionsplanung Stufe 2 ist das Tempolimit 80/60 auf der B 27/B33. Eine Geschwindigkeitsreduzierung entlang der B 27 westlich des Kernstadtbereiches ist bislang nicht erfolgt. Das Landratsamt Schwarzwad-Baar argumentiert aufgrund der erhobenen Werte mit dem Nichtvorhandensein „erheblicher Betroffenheiten“. Eine Überschreitung der ganztägigen Lärmpegel von über 65 dB(A) habe in dem Bereich östlich der B 27 nicht festgestellt werden können. Somit sind die Aussichten auf Umsetzungserfolg dieser Lärmminderungsmaßnahme sehr gering.
Eine Schließung der Lücke im Lärmschutzdamm bei der Friedhofstraße durch eine Lärmschutzwand wurde bislang ebenfalls noch nicht realisiert. Gemeint ist die Lücke zwischen den beiden Lärmschutzwällen.
- Hindernisse und Möglichkeiten: Die rechtlichen Vorgaben und die finanziellen Mittel der Straßenbaulastträger stehen dem Ermessen der Stadt Bad Dürrheim bezüglich der Festsetzung insbesondere von baulichen Lärmminderungsmaßnahmen entgegen. Die Stadt Bad Dürrheim sieht die fehlenden Planungskapazitäten bei der Bundesstraßenbauverwaltung als weiteres Hemmnis bei der Umsetzung langfristiger Lärmminderungsmaßnahmen an.
- Fazit: Die Umsetzung der im ersten Lärmaktionsplan der Stadt Bad Dürrheim beschlossenen Maßnahmen wird weiterhin angestrebt, auch wenn die Erfolgsaussichten auf Umsetzung als gering bewertet werden. Die Anzahl der Betroffenheiten oberhalb der sogenannten Auslösewerte 65/55 dB(A) ganztags/nachts ist niedrig, so dass weitergehende Lärmminderungsmaßnahmen nicht notwendig und auch nicht umsetzbar sind, so der Bericht.
- Heinrich Glunz, CDU, erklärte: „Dieser Bericht ist eine Ohrfeige für die Bevölkerung an der Kreuzung der B27/B33. Es könnte ein neues Baugebiet erschlossen werden, was aber an der Begründung scheitert, dass der Lärm nicht zumutbar ist.“ Die Lärmschutzwand bei Hüfingen sei so monumental, dass sich einem die Nackenhaare sträuben, aber man sei nicht bereit, beim Umbau der Kreuzung hier irgendwelche Maßnahmen zu treffen. „Diese Lärmschutzplanung ist Schall und Rauch und ohne jede Wirkung.“
- Bürgermeister Jonathan Berggötz: „Wenn das so beschlossen würde, wäre das ein Schlag ins Gesicht“, so Berggötz. Er sehe sich nicht in der Lage, so etwas zu beschließen, was solche eine Auswirkung für die Bürger hätte.
- Wolfgang Kaiser, LBU: „Wir müssen laut werden, damit es leiser wird“, erklärte Kaiser. „Wir haben die Karte als Fremdenverkehrsort noch nicht richtig ausgespielt. Es sollte konkret zusammengestellt werden, was unsere Prioritäten sind, wo die Ansätze sind, etwas zu erreichen und mit was am günstigsten man gegenüber den Behörden deutlich werden kann.“ Kaiser schlug vor, in einer Ausschusssitzung die entsprechenden Punkte zu diskutieren und zusammenzustellen.
Es wurde außerdem darauf hingewiesen, dass wohl der Lärmschutzwall auf der Höhe des Friedhofs abgesunken sei. Der Zustand des Lärmschutzswalls sei zu prüfen und ob dieser wieder erhöht werden müsse.
Wolfgang Wahl vom Büro Rapp Trans wies darauf hin, dass der Bericht beschlossen und offengelegt werden müsse. Allerdings sei es aus seiner Sicht „nicht so wild“, wenn der Bericht in dieser Form beschlossen werde. Man könne auf jeden Fall dran bleiben und versuchen, in der Stufe vier wieder etwas zu erreichen.
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