Stadtentwicklung bedeutet permanenten Umbruch. Das gilt auch für die Blumberger Kernstadt, die sich in den vergangenen Jahrzehnten optisch stark verändert hat. Am prägnantesten aufs Stadtbild wirkte sich der 1996 eingeweihte Neubau der Sparkasse samt Umgestaltung des Umfeldes aus. Anschließend wurde der Handwerkerplatz in Angriff genommen, der heute Marktplatz heißt. In der Nachbarschaft machten alte Wohnhäuser Bekanntschaft mit der Abrissbirne, neue Gebäude entstanden: Stadlerbau, Bleichnerbau und das Haus Raff. Zuletzt wurde die Friedhofstraße/Vogtgasse samt dem Bereich um den neuen Gänselieselbrunnen aufgehübscht. All diese Baumaßnahmen führten dazu, dass Blumberg heute viel urbaner wirkt als noch in den 80er-Jahren des vergangenen Jahrtausend. Baden-Württemberg hat diese Entwicklung mit Fördergeldern aus dem Landessanierungsprogramm unterstützt. Und tut das auch weiterhin. Der Blumberger Gemeinderat hat mit seinem Einleitungsbeschluss für das Gebiet „Stadtmitte II“ jetzt dafür gesorgt, dass diese Entwicklung weitergeht.
In der neuen Förderkulisse liegt die Tevesstraße mit dem Marktplatz. Weiter in Richtung Westen umfasst sie Abschnitte der Hauptstraße, angrenzende Wohnstraßen sowie die Scheffelschule. Nördlich der Tevesstraße schließt sich ein Wohngebiet an, dass von Winklerstraße, Hauptstraße und Espenstraße begrenzt wird. Außerdem mit dabei: die Danziger Straße, die Roseggerstraße und die Mörikestraße. Wer in diesem Gebiet Eigentümer einer Immobilie ist und diese aufwerten möchte, der darf sich Hoffnung auf eine Finanzspritze durch das Land machen. Das gilt für Private und für die Stadt. Letztere erhofft sich vor allem Geld, um das Gebäude der Scheffelschule nach deren Umzug auf den geplanten Schulcampus mit neuem Leben zu füllen.
Ganz wichtig: Die Bürger im festgelegten Sanierungsgebiet müssen mitziehen, damit das Städtebauförderprogramm ein Erfolg wird. Das Planungsbüro Steg, dass für die Stadt den Prozess begleitet, hat deshalb angekündigt, nach den Sommerferien eine öffentliche Informationsveranstaltung zu organisieren. Parallel dazu werden Mieter, Pächter und Eigentümer mittels standardisierter Fragebögen um ihre Meinung gebeten, gegebenenfalls werden mit den Eigentümern von Schlüsselgrundstücken persönliche Gespräche geführt. Die Steg sichert zu, diese Angaben vertraulich zu behandeln und sie nur zum Zweck der städtebaulichen Erneuerung zu erheben.
Welche Maßnahmen an privaten Gebäuden werden bezuschusst? Laut Steg sind das in erster Linie Schritte, die ein Gebäude instandsetzen, beispielsweise wenn die Haustechnik und die Wohnungen moderner werden. Energetische und bautechnische Verbesserungen zählen ebenfalls dazu. Daneben winken Zuschüsse, wenn ein untergeordnetes und wenig ansehnliches Gebäudeteil zurückgebaut wird. In Ausnahmefällen werden auch der Abbruch oder die Umnutzung von Gebäuden finanziell gefördert. Um an einen Zuschuss zu kommen, muss die Sanierungsmaßnahme im Vorfeld mit dem Rathaus abgestimmt sein und eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt abgeschlossen werden. Und das Geld fließt erst dann, wenn das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt ist. Und das dauert laut Steg noch bis zum nächsten Jahr. Wer also schon heute die Handwerker anmarschieren lässt, dem gehen womöglich Euro-Beträge im vier- bis fünfstelligen Bereich durch die Lappen.
Geld vom Land
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Landessanierungsprogramm (LSP) Städte und Gemeinden jährlich mit namhaften Förderbeträgen bei der Durchführung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. In allen Programmen der Städtebauförderung wird das Ziel verfolgt, städtebauliche Missstände zu beseitigen und öffentliche Räume sowie das Wohnumfeld aufzuwerten. 600 000 Euro aus dem Programm "Soziale Stadt" sind im Mai Blumberg schon zugesichert worden. Laut Wirtschaftsministerium sind seit 1971 im Rahmen des LSP 7,58 Milliarden Euro in über 3191 Sanierungs- und Entwicklungsgebiete geflossen. (hon)