- Blumberg (blu) Unternehmer und Gewerbetreibende, die aufgrund der Corona-Krise unmittelbar und
nicht unerheblich wirtschaftlich betroffen sind, erhalten auf Antrag folgende
Unterstützung durch die Stadt, wie die Stadt mitteilt:
- Bei der Gewerbesteuer eine Anpassung der Vorauszahlungen für 2020; laut Finanzministeriums genügt ein formloses Schreiben an das Finanzamt (telefonische Anträge sind nicht möglich). Am sinnvollsten ist die Nutzung des online-Finanzamtes Mein ELSTER.
- Bei der Grundsteuer eine Stundung für 2020 oder gar ein Erlass, diese Anträge sind an die Stadt zu richten. Bei der Vergnügungssteuer eine Herabsetzung der Vorauszahlung, diese Anträge sind an die Stadt Blumberg zu richten. Vorauszahlungen können bis zur Wiedereröffnung der Betriebe auf Null Euro herabgesetzt werden. Für die aus der Jahresveranlagung 2019 (fällig in 2020) fällig werdenden/gewordenen Steuern gilt grundsätzlich, dass diese zum Fälligkeitstermin zu zahlen sind.
- Bei Wasser- und Abwassergebühren kann bei der Stadt eine Anpassung der Vorauszahlungen 2020 beantragt werden. Die Vorauszahlungen werden
verbrauchsgerecht angepasst.
- Die Kurtaxe wird durch die Beherbergungsbetriebe von den Gästen erhoben. Sie stellt
keine Betriebseinnahme des Beherbergungsbetriebs dar und ist deshalb auf
Anforderung abzuführen. Derzeit ruht die Kurtaxeerhebung. - Stundung: Auf schriftlichen Antrag (auch per E-Mail) werden bereits fällig gewordene
Steuerforderungen gestundet. Hierbei werden keine strengen Anforderungen an die
Voraussetzungen gestellt, wenn der Bezug zur Corona-Krise erkennbar ist. Vom Antragsteller sind seine Verhältnisse darzulegen. Diese Erleichterung gilt allerdings grundsätzlich nicht für „Altschulden“ beziehungsweise Abschlusszahlungen für das Vorjahr (zum Beispiel Vergnügungssteuerveranlagung 2019). Eine Erstattung bereits bezahlter Beträge kann aufgrund einer Stundung jedoch nicht
erfolgen. Auf das Erheben von Stundungszinsen wird in diesen begründeten Stundungsfällen
verzichtet. - Kontakt: Fragen beantwortet Blumbergs Kämmerer Jürgen Fischer, Telefon 07702/51-130.