Ein schwerer Brand hat im Mai in Brigachtal ein Wohngebäude zerstört. Jetzt erlässt die Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen einen Verdächtigen. Der Beschuldigte, so die bestätigten Angaben aus dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen, ist ein Mitglied einer freiwilligen Feuerwehrgruppe der Region.
Es war ein schweres Feuer, das am 15. Mai 2022 an der Klengener Hauptstraße wütete. Der Schaden beläuft sich auf etwa eine halbe Million Euro, mehrere Familien rannten fluchtartig aus dem Haus. Und nun stellt sich heraus: Im Fokus der Strafverfolgungsbehörde steht ein Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr-Gruppe aus dem Kreisgebiet.

Das Feuer schreckte die Bewohner eines älteren Gebäudes direkt an der Ortsdurchfahrt in der Sonntagnacht gegen 2.40 Uhr auf. Mehrere Familien wohnten dort. Alle konnten unverletzt das Anwesen verlassen, heißt es aus Ermittlerkreisen zusammenfassend.
Offenkundig bewahrte die bislang von den Ermittlern festgestellte Entstehungsgeschichte des Feuers die Menschen in dem Haus vor noch Schlimmerem. Nach Angaben eines Sprechers des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen soll der Brand an einem neben dem Wohnhaus stehenden Schuppen entzündet worden sein.
Das Einfamilienhaus geriet jedenfalls in Vollbrand und wurde völlig zerstört – mit dem Hab und Gut der Bewohner, wie das Polizeipräsidium nach der Brandnacht gemeldet hatte.
Das sagen Staatsanwalt und das Gericht
Andreas Mathy von der Konstanzer Staatswaltschaft sagte am Montag auf Nachfrage dieser Redaktion, „dass ein Tatverdächtiger für eine Brandstiftung in Brigachtal ermittelt werden konnte“.

Der Staatsanwalt weiter: „Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erlassen.“
Laut dem Sprecher des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen, David Böhm, sei der Haftbefehl „nach mündlicher Vernehmung des Beschuldigten außer Vollzug gesetzt worden“.
Zu weiteren Details wollen sich beide Behörden derzeit nicht äußern. Auch Andreas Mathy von der Staatsanwalt ist gespannt, wie die Begründung des Amtsgerichts lautet. Die Außervollzugsetzung des Haftbefehls heißt nichts anderes, als dass der beschuldigte Feuermann auf freiem Fuß ist.
Der Beschuldigte ist aktuell auf freiem Fuß
Nach Informationen des SÜDKURIER sind die Gründe für die Freisetzung des Beschuldigten in dem Umstand zu sehen, dass die VS-Richter die Beweislage als dünn ansehen und damit anders als die ermittelnde Polizei und die Staatsanwaltschaft einstufen. Nach wie vor ist die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens, der Fall ist noch nicht in die Verantwortung des Amtsgerichts VS übergegangen.
Die Feuerwehren aus Brigachtal, Villingen, Bad Dürrheim und Tuningen waren in der betreffenden Mainacht mit 62 Kräften vor Ort.