Die Firma Solarcomplex setzt wenige Wochen vor der erwarteten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim ihre Arbeit am Projekt fort. Das teilt Vorstand Bene Müller mit. Eine Entscheidung, die wohl auf wenig Gegenliebe bei den Windkraftgegnern stoßen wird und für das Singener Unternehmen auch Kritik bedeutet, dass so schon vor der Gerichtsentscheidung wieder an dem Projekt gearbeitet wird.

Das könnte Sie auch interessieren

Denn aktuell warten nicht nur Solarcomplex und der Verein Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg auf die Entscheidung in Mannheim, sondern die ganze Windkraft-Branche, da das Urteil als richtungsweisend gilt. Denn nachdem das Verwaltungsgericht Freiburg im Februar dieses Jahres der Klage einer Naturschutzorganisation gegen den Bau der beiden Länge-Windparks recht gegeben hat, herrscht in der Branche nicht nur Unsicherheit, sondern auch rechtlicher Blindflug. Die Richter hatten ihr Urteil damit begründet, dass die Genehmigungspraxis von Windanlagen in Baden-Württemberg grundsätzlich gegen Bundesrecht verstößt – zumindest sofern die Anlagen im Wald errichtet werden, was bei der Länge ja der Fall ist.

Das könnte Sie auch interessieren

Nun blicken also alle nach Mannheim zum Verwaltungsgerichtshof und wenn dort eine Entscheidung fällt, will Bene Müller vorbereitet sein. Denn durch die ganzen Gerichtsverfahren hat das Singener Unternehmen schon viel Zeit verloren. Für den Fall einer positiven Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim könnte zeitnah an der bundesweiten Ausschreibung für eine Vergütung teilgenommen werden, die entsprechenden Unterlagen wären auch schon vorbereitet.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Chancen eines Zuschlages werden laut Solarcomplex angesichts der zuletzt fünf unterzeichneten Ausschreibungsrunden als hoch eingestuft. Damit verfolgt das Singener Unternehmen nach eigenen Angaben eine Strategie, die derzeit bundesweit zu beobachten ist. Die Windbranche nutze den Zusammenbruch des Marktes, um sich neu aufzustellen.

Das könnte Sie auch interessieren

„Die Ausbauziele des Landes im Entwurf des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg und der Beschluss der Bundesregierung, bis zum Jahr 2030 mehr als 65 Prozent regenerativen Strom im Netz zu haben, machen die Nutzung von geeigneten Standorten wie der Länge zwingend notwendig. Und ein guter Windenergiestandort bleibt ein guter Standort“, erklärt Müller. Das Verwaltungsgericht Freiburg habe formale Punkte am Gesetzgebungs- und Genehmigungsablauf kritisiert und keine inhaltlichen Fehler des Projekts.

Das könnte Sie auch interessieren

Auch der aktuell auf Bundesebene diskutierte Mindestabstand von Windparks von 1000 Metern zur Wohnbebauung sei an der Länge kein Problem. Die Abstände zu den nächstgelegenen Ortschaften würden bei mindestens 2000 Metern liegen. Diese großen Abstände wären mit entscheidend für die Ausweisung des Standorts als „Konzentrationszone Windkraft“ im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Donaueschingen gewesen.

Das könnte Sie auch interessieren

Die hohe Akzeptanz der fünf Windräder auf dem Amtenhauser Berg bei Immendingen zeigt laut Solarcomplex, dass Windparks im Süden Baden-Württembergs zwar weithin sichtbar sind, das Landschaftsbild, die Natur und die Gesundheit der Menschen dadurch aber nicht in dem Maße beeinträchtigt würden, wie es die Windkraftgegner unterstellen würden.

Das könnte Sie auch interessieren

Solarcomplex geht davon aus, dass die Länge in der zweiten Ausbauphase der Windkraft in Baden-Württemberg, die für die Jahre 2021 bis 2023 erwartet wird, als Windparkstandort mit dabei ist. Der technische Fortschritt ermögliche eine immer höhere Stromausbeute und auch die wirtschaftliche Situation von Windparks verbessere sich so weiter.