Mangelndes Interesse kann den Windkraftgegnern nun keiner mehr vorwerfen: Mehr als 300 Interessierte waren zur öffentlichen Kommissionssitzung des Petitionsausschusses in den Donauhallen gekommen. Auf der einen Seite die Windkraftgegner, die nicht nur aus Donaueschingen, sondern auch aus Blumberg, Hüfingen, Geisingen und sogar aus der Nähe von Pfullendorf gekommen waren, um ihre Sorgen, Ängste und auch Vorwürfe an den Mann zu bringen.
Auf der anderen Seite im U angeordnet: die Petenten, der Petitionsausschuss, sowie mehr als 20 Vertreter beteiligter Behörden und Kommunen. Das Umweltministerium war vertreten, ebenso Regierungspräsidium, Landratsamt und der Regionalverband. Blumbergs Bürgermeister Markus Keller hielt einsam die Fahne der beteiligten Kommunen hoch und Stadtbaumeister Heinz Bunse vertrat Donaueschingen, doch von den Hüfingern, auf deren Gemarkung ebenfalls Windkraftanlagen entstehen sollen, war kein offizieller Vertreter zu sichten. Und auch die beiden Unternehmen Solarcomplex und Green City Energy waren vertreten.

Breiten Raum erhielten die Vertreter der Bürgerinitiative "Gegenwind", wenn auch von der Petitionsausschuss-Vorsitzenden Bea Böhlen immer wieder ermahnt wurde, doch mehr die Möglichkeit für Fragen zu nutzen, anstatt die "bereits aus den Petitionen" bekannten Ansätze der Bürgerinitiative (BI) vorzutragen. Emotional wurde es vor allem bei den Bürgerfragen.
- Einsprüche: Angelika Sitte von der BI kritisierte, dass es vom Landratsamt als Genehmigungsbehörde nie Antworten auf die eingereichten Einsprüche gegeben habe. Laut dem ersten Landesbeamten Joachim Gwinner wären die "umfangreichen Unterschriften" eine Herausforderung gewesen, da jeder Unterzeichner angeschrieben werden hätte müssen. Außerdem sei zeitgleich noch mit dem Regierungspräsidium über die Ausgleichsmaßnahmen verhandelt worden. "Wir sind im Moment dran", erklärte Gwinner.
- Umweltverträglichkeitsprüfung: Gegenwind-Mitglied Ueli Joss führte an, dass für den Windpark auf der Länge keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht worden sei. Dann hätte nämlich die Öffentlichkeit – und auch die Umweltverbände – an dieser Prüfung beteiligt werden müssen. Laut Umweltministerium sehe das Umweltverträglichkeitsgesetz verschiedene Abstufungen vor und eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei erst ab 20 Windkraftanlagen vorgeschrieben. Das Vorgehen des Landratsamtes sei nicht zu beanstanden. Es bedeute jedoch nicht, dass beim Genehmigungsverfahren nicht Belange wie Arten-, Schall oder Wasserschutz berücksichtigt worden seien.
- Hydrologisches Gutachten: Herbert Scherer von der BI forderte ein hydrologisches Gutachten, schließlich stünden alle Windkraftanlangen, bis auf eine Ausnahme, in einer "Wasserschutzzone drei". Laut Joachim Gwinner gebe es in der Genehmigung mehrer Seiten, auf denen Auflagen zum Trinkwasserschutz aufgeführt wären. "Wasserschutzzone drei heißt nicht, dass man da nicht bauen darf. Sonst würde in ganz Villingen-Schwenningen nicht mehr gebaut", so der erste Landesbeamte. Und auf die Tiefquellen hätte der Windpark keinen Einfluss, da die Quellfassungen weit von den Anlangen entfernt stehen würden.
- Brandschutz: Was tun, wenn so eine Windkraftanlage einmal brennt? "Wir haben ein Brandschutzkonzept angefordert", erklärt Volker Haas vom Landratsamt. Dieses habe auch der Kreisbrandmeister begutachtet. Es gebe keine "besonderen Gefahren" und auch "Dioxine oder auslaufende Öle" müssten nicht befürchtet werden.
- Windmessungen: Immer wieder ist die Windhöffigkeit auf der Länge ein Thema. Während Werner Adrion versuchte, anhand von Zahlen die Unwirtschaftlichkeit solcher Anlagen auf der Länge unter Beweis zu stellen, erkundigte sich Jürgen Keck, Mitglied des Petitionsausschusses, ob es überhaupt Windmessungen gegeben habe oder ob die Genehmigung aufgrund des Windatlas stattgefunden habe. Laut Solarcomplex habe es zwölfmonatige Messungen gegeben und es gebe zwei Gutachten, die eine ausreichende Windhöffigkeit bestätigen würden. Zahlen könnten laut Joachim Gwinner jedoch nicht genannt werden, da diese ein "Betriebs- und Geschäftsgeheimnis" wären. Jedoch würden sie oberhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenze liegen.