Unter Schmerzen die Klinik aufsuchen, sich auf einen vorher vereinbarten Termin verlassen und am Ende mit Mühe und Not nur einen Teil der erwarteten diagnostischen Leistung bekommen: Das ist Mitte Dezember dem Donaueschinger Oliver Heraucourt passiert. Der SÜDKURIER schrieb nicht nur darüber, wie ruppig der 52-jährige Polizeibeamte in der Radiologie des Schwarzwald-Baar-Klinikums Donaueschingen rund um eine MRT-Untersuchung behandelt wurde, sondern ließ sich auch vom kaufmännischen Direktor Robert Roesch erklären, wie es beinahe zur kompletten Abweisung des Patienten gekommen war.
Roesch verwies auf Abrechnungsregelungen für kassenärztlich versicherte Patienten, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg aufgestellt werden. Schon mehrfach habe das Klinikum versucht, von der KV eine Ermächtigung zu bekommen, Kassenpatienten auch außerhalb einer Notfallindikation im MRT ambulant zu behandeln. Es müsse eine Notfallindikation vorliegen, die von der KV geprüft werde. Eine zwei Tage alte Überweisung, wie sie Heraucourt vorlegte, dokumentiere keinen Notfall.
Letzlich sei aber wohl nicht die Überweisung für das Dilemma verantwortlich, sondern die fehlende Ermächtigung, sagte Kai Sonntag, Pressesprecher der KV Baden-Württemberg auf Anfrage. Zu den genannten Anträgen konnte er sich mit Blick auf den nichtöffentlichen Tagungsmodus des Zulassungsausschuss nicht äußern. Zu den Kriterien, die das Gremium für seine Entscheidung berücksichtigt, gehört, ob für die beantragte Leistung in der Region ein Über- oder Unterangebot vorliegt.

Ermächtigungen bilden eine Versorgungsbrücke zwischen der KV-organisierten Haus- und Facharztversorgung und der Klinikorganisation. Sie werden an Klinikärzte erteilt und unterliegen strengen Kriterien. Definierte Leistungen müssen vom ermächtigten Facharzt selbst erbracht werden und dürfen eine Quote je Quartal nicht überschreiten. Unbenommen der Donaueschinger Situation: Die KV Baden-Württemberg stelle im Bund die häufigsten Ermächtigungen aus, so Sonntag.