Was ein Ortsschild noch schöner macht, das sind aus der Sicht verschiedener Gemeinden bestimmte Namenszusätze. Die sind vielfach umgangssprachlich ohnehin üblich, warum also nicht auch deutlich sichtbar, wenn jemand über das Ortsschild erfährt, wo er da gerade ankommt.

Namenszusatz

Das Schild mit Namenszusätzen auszustatten, ist eine neue Möglichkeit für Gemeinden, die sie der Neuregelung des Paragraf fünf, Absatz drei der Gemeindeordnung – darin wird die Genehmigung sonstiger Bezeichnungen geregelt – verdanken. Bestimmte Bedingungen sind zu erfüllen, dann kann die gewünschte Bezeichnung auf dem Schild prangen. Sie soll auf der historischen Vergangenheit, einer Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde, wozu auch der geografische Hintergrund zählt, beruhen. Laut Innenministerium sollte die Bezeichnung identitätsstiftend sein, verbunden mit einem längerfristigen Charakter. Zuvor waren als Bezeichnungen lediglich Bad und Universität möglich.

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Wird das auch in Anspruch genommen?

Ob das die Gemeinden auch tatsächlich in Anspruch nehmen? Ja, sogar sehr gerne, wie aus dem Innenministerium zu erfahren ist. „Im Zusammenhang mit der Neuregelung gehen derzeit im Innenministerium verstärkt Anfragen und Anträge auf Genehmigung von sonstigen Bezeichnungen ein“, erklärt Carsten Dehner von der Pressestelle des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg. Und auch auf der Baar gibt es gleich zwei prominente Fälle, bei denen ein entsprechender Antrag auf den Weg gebracht wurde: In Bräunlingen hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, sich die zusätzliche Bezeichnung als „Zähringerstadt“ für das Ortsschild zu sichern. Und in Donaueschingen – wie könnte es auch anders sein – möchte man den Zusatz „Donauquellstadt“ bekommen.

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Mehrheit im Rat

Entsprechend hat die Stadtverwaltung den Gemeinderäten die Idee in einer Sitzung im Februar unterbreitet. Hauptamtsleiter Mike Biehler war auf die Änderung des Paragrafen aufmerksam geworden. Grundlage dafür, dass auf den Ortsschildern von Donaueschingen auch bald der Zusatz Donauquellstadt zu finden ist. Mit großer Mehrheit stimmen die Räte dem Vorhaben zu.

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Auch in Furtwangen

Nur kurze Zeit später entscheidet sich noch eine andere Gemeinde zu diesem Schritt. Nicht nur soll es für Furtwangen auch eine Zusatzbezeichnung auf dem Ortsschild geben – sondern auch jene als „Donauquellstadt“. Entsprechend wolle auch Furtwangen den Zusatz beim Innenministerium beantragen. Jedes Kind wisse, dass die Donauquelle in Furtwangen liege, sagte Furtwangens Bürgermeister Josef Herdner zu diesem Anlass. Bekanntlich liege die Quelle sowohl aus geografischer als auch aus hydrologischer Sicht an der Martinskapelle.

Anträge oft unvollständig

Was das Innenministerium bei entsprechenden Anträgen allerdings feststelle: „Oftmals sind diese noch unvollständig, da beispielsweise Stellungnahmen der Landratsämter oder Regierungspräsidien fehlen“, erklärt Dehner. Er ergänzt: „So verhält es sich auch mit den Anträgen aus Donaueschingen und Furtwangen, von denen wir zwar bereits Kenntnis erlangt haben, die uns bislang aber noch nicht vollständig zur Entscheidung vorliegen.“ Derzeit sammle man die Anträge alle im Innenministerium, „Genehmigungsentscheidungen wurden dabei noch nicht getroffen. Es ist beabsichtigt, eine erste Tranche in den nächsten Monaten zu genehmigen.“

Der Donaueschinger Antrag

„Das Antragsverfahren liegt derzeit noch bei der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums Freiburg“, erklärt Donaueschingens Rathaussprecherin Beatrix Grüninger. Das Kommunalamt habe hausinterne Stellungnahmen zum gestellten Antrag bei der Abteilung für Gewässer und Boden sowie der Abteilung für Geologie angefordert. „Nach Kenntnisstand der Stadt Donaueschingen sind die angeforderten Stellungnahmen noch nicht eingegangen, sodass der Antrag durch die Kommunalaufsicht auch noch nicht an das Innenministerium weitergeleitet werden konnte.“

Die Kriterien

Aber nach welchen Kriterien wird denn überhaupt über den Namenszusatz entschieden, noch dazu, wenn zwei Gemeinden denselben für sich beanspruchen? „Was die Entscheidungskriterien betrifft, so prüft das Innenministerium – neben den formalen Voraussetzungen, wie etwa dem Vorliegen eines Gemeinderatsbeschlusses mit der erforderlichen Dreiviertelmehrheit – im Wesentlichen, ob eine irreführende oder unverständliche Zusatzbezeichnung beantragt oder mit der gewünschten Zusatzbezeichnung ein unzutreffender Sachbezug hergestellt wird“, erklärt Dehner. Auch könne die Genehmigung bei entgegenstehenden Gründen des öffentlichen Wohls – etwa bei Irreführungen oder Fantasiebezeichnungen – versagt werden. „Von besonderer Bedeutung ist jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft.“ Der einer Zusatzbezeichnung zugrunde liegende Umstand sollte die Gemeinde regelmäßig dauerhaft prägen.

Bis eine Entscheidung gefallen ist, dürfte es also noch eine Weile gehen. Wie die dann aussieht, ist fraglich. Am Ende gar dergestalt, dass beide Gemeinden den Zusatz benutzen dürfen? Warten wir ab.