Eine Tannengirlande am Balkon, Tannenzweige über der Tür, Tannenzapfen auf der Fensterbank oder ein gebundener Adventskranz auf dem Esstisch: Weihnachtszeit ist Dekozeit und steht auch in diesem Jahr im Zeichen des beliebten Kiefergewächses, dem Tannenbaum.
Doch wer in der Vorweihnachtszeit das Eigenheim schmücken und auf Kunstprodukte verzichten will, muss entweder in einem Gartencenter zugreifen – oder in der freien Natur sammeln. Aber welche Regeln gelten, wenn man sich zu Dekorationszwecken in der Natur bedient? Und was sollte man dabei beachten?
Darf ich im Wald Tannenzweige abschneiden?
„Tannenzweige darf man im Wald oder in Parks nicht einfach von den Bäumen abschneiden“, sagt Marisa Schwenninger vom Forstamt in Donaueschingen. Denn grundsätzlich gelte: Alles, was sich im Wald oder anderen Grünflächen befindet, gehört dem Besitzer – und nur er darf darüber verfügen.
Anders schaue es aber bei Zweigen an bereits gefällten Bäumen oder Reisig aus, der bereits auf dem Waldboden liegt. „Diese können bedenkenlos mitgenommen werden“, sagt die Forstpädagogin. „Vereinfacht gesagt: Alles was auf dem Boden liegt, darf man mitnehmen“, so Schwenninger.
Wie viel darf ich aus dem Wald mitnehmen?
Wie viel Material man aus dem Wald mit nach Haus nehmen darf, wird mit der sogenannten Handstrauß-Regel festgelegt, sagt Schwenninger. Diese besagt, dass jeder „wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf“ mitnehmen darf – so der Wortlaut im Bundesnaturschutzgesetz.
Wie viel man konkret mitnehmen darf und wann es zu viel ist, ist nicht konkret festgelegt. „Jede Hand hat eine andere Größe“, sagt Schwenninger, „dabei sollte aber immer auf das Augenmaß geachtet werden.“ Außerdem dürften Dinge, die man im Wald gesammelt hat, nicht in den Umlauf oder in den Handel bringen, so die Forstexpertin. „Es soll also nur dem privaten Zweck dienen.“
Was darf ich nicht aus dem Wald mitnehmen?
Im Gegensatz zu Tannenzweigen, -zapfen oder Blumen, darf man sich aus dem Wald keinen eigenen Weihnachtsbaum mitnehmen. „Tannenbäume wild zu schlagen ist illegal. Damit bestehlt man den Besitzer des Waldes“, sagt Schwenninger. Außerdem dürften Christbäume auch gar nicht im Wald angebaut werden, sondern nur auf Plantagen.
Was auch nicht mitgenommen werden darf, betont die Mitarbeiterin des Forstamts, sind Rehgeweihe. „Die müssen in so einem Fall dem zuständigen Jäger gemeldet werden“, sagt Schwenninger.