Geisingen Die Warnungen kommen aus der Bürgerschaft als auch aus den Reihen des Stadtrates: Angesichts der von Anwohnern praktizierten Raserei, sei es ein pures Glück, dass es insbesondere im Bereich der Hermann-Schäufele-Straße und der Banatstraße in Geisingen noch nicht zu gravierenden Verkehrsunfällen gekommen sei. Speziell Kinder seien gefährdet.
Jetzt kommt Bewegung ins Spiel. Gemeinderat und Stadtverwaltung wollen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an den besonders neuralgischen Punkten ergreifen. Dabei sind sie allerdings weitgehend auf die Zustimmung des Landratsamtes angewiesen. Die Fraktion der Aktiven Bürger hatte in einem formellen Antrag an Gemeinderat und Stadtverwaltung auf eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Hermann-Schäufele-Straße und beim Spielplatz an der Banatstraße gedrungen und dabei drei Vorschläge zur Geschwindigkeitsreduzierung unterbreitet: Mobile Verkehrspoller, mobile Fahrbahnschwellen oder mobile „Street Buddies“.
Bei Letzteren handelt es sich um Warnfiguren, oft mit reflektierenden Elementen versehen, mit denen die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf spielende Kinder gelenkt werden und so die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden soll. Die Stadtverwaltung hat diese Vorschläge einer ersten Würdigung unterzogen und der Gemeinderat die angestrebte Verkehrsberuhigung auf den Weg gebracht – genauer: Das Stadtparlament hat die Stadtverwaltung beauftragt, mit dem Landratsamt Tuttlingen im Zuge einer Verkehrsschau die Verkehrssituation an der Hermann-Schäufele-Straße und an der Banatstraße zu beurteilen und zu überlegen, ob und wie sich die Verkehrssicherheit dort erhöhen lässt.
Tempo 30 ist ein Schlüssel
Außerdem beauftragte das Stadtparlament die Stadtverwaltung, erste Schritte hin zu einer „Tempo-30-Zonen-Strategie“ zu entwickeln, bei der nicht nur die Kernstadt, sondern auch die Belange der Ortsteile Berücksichtigung finden sollen. Ohne Genehmigung des Landratsamtes Tuttlingen als der zuständigen Verkehrsbehörde für das Anbringen von Fahrbahnschwellen und Straßenpollern werden die von den Aktiven Bürgern unterbreiteten Vorschläge indes nicht zu bewerkstelligen sein. Darauf wies die Stadtverwaltung im Rahmen einer ersten Bestandsaufnahme hin. Fahrbahnschwellen sind laut Stadtverwaltung nur auf Straßen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von maximal 30 Kilometern pro Stunde zulässig.
Im Bereich der Banatstraße gilt aktuell das Tempo 50, sodass sie gegenwärtig für die Anbringung einer Fahrbahnschwelle ausscheide. Im Bereich der Hermann-Schäufele-Straße, die in einer Tempo-30-Zone liegt, müsse das Anbringen von Schwellen im Zuge einer Verkehrsschau betrachtet und gegebenenfalls vom Landratsamt angeordnet werden. Poller dienten andererseits laut Stadtverwaltung zur Verkehrsregelung und zur Abgrenzung von Bereichen. Dabei ginge es vor allem darum, Fußgängerbereiche vor dem Befahren durch Kraftfahrzeuge zu schützen sowie Verkehrsgeschwindigkeiten zu regulieren oder bestimmte Bereiche für Fahrzeuge zu sperren.
Ob Straßenpoller zur Einengung der Fahrbahn im Fall Hermann-Schäufele-Straße das richtige Instrument für eine Geschwindigkeitsreduzierung seien, könne nicht abschließend beurteilt werden. Sinnvoll sei es, diese Thematik mit dem Landratsamt bei einer Verkehrsschau abzustimmen.
Weiter führt die Stadtverwaltung aus, dass Warnfiguren wie die von den Aktiven Bürgern ins Spielgebrachten Street Buddies grundsätzlich nicht im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden dürfen, Gehwege also als Platzierungsmöglichkeit ausscheiden. Sollten Street Buddies zum Einsatz kommen, müssten geeignete Aufstellstandorte auf Privatgrundstücken gefunden werden und deren Eigentümer zustimmen.