Eigentlich hätte der vierspurige Ausbau der B27 zwischen Hüfingen und Donaueschingen bereits abgeschlossen sein sollen. Doch die Lärmschutzwand vor dem Wohngebiet „Auf Hohen“ in Hüfingen weist noch Mängel auf. Auch beim Thema Standstreifen entlang der alten Fahrbahn gibt es offenbar noch Klärungsbedarf. Außerdem ist mit weiteren Verkehrseinschränkungen durch die nötige Sanierung der alten Fahrbahn zu rechnen.
Aktueller Stand
Bereits fertiggestellt wurde zuletzt der vierspurige Ausbau auf der Westseite der Bundesstraße. Alle Bauwerke, der Knoten Allmendshofen und der Straßenbau seien erledigt, erklärt Heike Spannagel, Sprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg auf SÜDKURIER-Nachfrage.

Nach der Freigabe der Westfahrbahn stehe nun die Sanierung der ehemaligen Bestandsfahrbahn an, die auf der östlichen Seite, dem Riedsee zugewandt, verläuft. „Die dortigen Brückenbauwerke müssen saniert und teilweise erneuert werden.“ Außerdem müsse der Asphaltbelag instandgesetzt oder verstärkt werden.
Mit oder ohne Standstreifen?
In diesem Zusammenhang prüfe das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg derzeit die Ergänzung eines Standstreifens im südlichen Bereich der Ostfahrbahn, zwischen dem Zubringer Allmendshofen und der Abzweigung zur B31. „Vergessen wurde hier nichts“, antwortet Spannnagel auf die Frage der Redaktion, dass dort womöglich eine Standspur nicht bedacht wurde.
„Zunächst muss der konkrete Sanierungsumfang geplant werden. Je nach Umfang wird gegebenenfalls ein Planfeststellungsverfahren erforderlich werden. Ein zeitlicher Rahmen lässt sich momentan nicht absehen“, erklärt die Sprecherin, wie es nun weitergeht. „Durch den vierspurigen Ausbau haben wir je Fahrtrichtung einen autobahnähnlichen Zustand, bei dem ein Standstreifen aus Sicherheitsgründen sinnvoll wäre.“

Ab der Eisenbahnbrücke nach dem Knoten Allmendshofen bis zum Anschluss Donaueschingen-Mitte soll es bereits vor dem Ausbau einen Standstreifen gegeben haben. „Weshalb dies vor 40 Jahren so realisiert wurde, ist uns nicht bekannt“, so die Sprecherin. Zum Bau der alten Trasse sei nämlich keine Standspur erforderlich gewesen.
Im südlichen Teil vom Anschluss B 31 bis zur Eisenbahnbrücke gibt es so einen Standstreifen nicht. Das Verkehrsministerium muss nun entscheiden, ob ein solcher Streifen erforderlich ist. Wenn ja, dann reicht der vorhandene Platz nicht aus, um zwei Fahrspuren plus ein Standstreifen unter zu bringen. Ein neues Planungsverfahren müsste eingeleitet werden, um etwa nötige Flächen entlang der Strecke zu erwerben. Das gesamte Projekt würde dadurch ausgebremst.
Fahrbahn wird wieder einspurig
Während der Sanierung der Ostfahrbahn muss der Verkehr abschnittsweise auf die neue Westfahrbahn übergeleitet werden. „Das heißt, es wird dann je Fahrtrichtung abschnittsweise nur ein Fahrstreifen zur Verfügung stehen“, sagt Spannagel.
Anders sei eine Sanierung der alten B 27-Fahrbahn beim aktuellen Verkehrsaufkommen und ohne großräumige Umleitungen nicht möglich gewesen.
Kein Radweg am Riedsee
Ein Radweg am Riedsee sei im Rahmen des B 27-Ausbaus nicht vorgesehen. „Wir haben dort lediglich einen Wirtschaftsweg im Zuge einer Ausgleichsmaßnahme ‚entsiegelt‘, was bedeutet, dass der vorhandene Asphaltbelag ausgebaut und eine wassergebundene Deckschicht eingebaut wurde.“
Im Zuge des Kiesabbaus beim Riedsee habe der Pächter allerdings teilweise Wege umgelegt. Dies habe jedoch mit dem B 27-Ausbau nichts zu tun.

Mängel-Beseitigung erst im Frühjahr
Zum Thema Lärmschutzwand vor dem Wohngebiet „Auf Hohen“ in Hüfingen gibt es laut Regierungspräsidium noch keinen neuen Sachstand. Die Wand konnte bisher nicht abgenommen werden, weil sie nicht den technischen Vorgaben entsprach, hieß es in einer Pressemitteilung im November.
Der betroffene Bereich
Die 600 Meter lange Lärmschutzwand lässt sich in drei Abschnitte unterteilen (Betonwand senkrecht, Betonwand gekrümmt sowie ein transparenter Bereich). Der 300 Meter lange Mittelteil in Form von Lärmschutzbögen weist Mängel auf. Deshalb kann die Gesamtleistung bislang nicht abgenommen werden.
Das Regierungspräsidium sei in Kontakt mit allen Beteiligten und der Auftragnehmer sei zur Beseitigung der Mängel aufgefordert worden. Die bereits begonnene Sanierung könne jedoch unabhängig von den Gesprächen mit den beteiligten Firmen aufgrund der aktuellen Witterung, insbesondere wegen der niedrigen Temperaturen, derzeit nicht fortgeführt werden. Die Maßnahme sei daher auf das kommende Frühjahr verschoben worden.