Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) von Anfang April, den Impfstoff von Astrazeneca nur noch an Personen über 60 Jahren zu verabreichen, hat keine Auswirkungen auf bereits vereinbarte Termine für die Zweitimpfung. Darüber informiert das Landratsamt Waldshut.
Was ändert sich für unter 60-Jährige?
Die STIKO-Empfehlung wirke sich lediglich dahingehend aus, dass für Personen im Alter unter 60 Jahren, die bei ihrer ersten Corona-Impfung den Impfstoff von Astrazeneca erhalten haben, bei ihrem Zweittermin im Kreisimpfzentrum (KIZ) in Tiengen eine Wahlfreiheit besteht.
Betreffenden Personen erhalten bei ihrem Zweittermin im KIZ ein ärztliches Aufklärungsgespräch und können im Anschluss entscheiden, welchen Impfstoff sie für ihre Zweitimpfung vorziehen. Zur Wahl stehen laut Landratsamt die Impfstoffe von Astrazeneca und Biontech.
Was ändert sich für über 60-Jährige?
Für Personen über 60 Jahren, die die Erstimpfung ebenfalls mit AstraZeneca erhalten haben, ergeben sich keine Änderungen. Sie erhalten wie vorgesehen auch bei dem Zweittermin den AstraZeneca-Impfstoff.