Cornelia Putschbach

Knapp sieben Monate ist es her, dass der Gemeinderat von Mönchweiler entschied, dass das nächtliche Zeitschlagen der Antoniuskirche in Mönchweiler ausgesetzt werden soll. Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren haben jetzt am Sonntag, 9. Februar, die Wahlberechtigten die Möglichkeit, bei einem Bürgerentscheid festzulegen, ob der nächtliche Glockenschlag erhalten bleiben soll oder nicht. Der SÜDKURIER wird noch am Sonntagabend im Internet aktuell auf http://www.suedkurier.de über den Ausgang des Bürgerentscheids berichten.

Das könnte Sie auch interessieren
  • Großes Medien-Interesse: Das Thema des nächtlichen Stundenschlags in Mönchweiler erregt mittlerweile weit über die Gemeinde hinaus Interesse. Verschiedene Fernsehsender, Radiostationen und Presseagenturen berichteten ebenfalls über den Bürgerentscheid. Am Sonntag wird beispielsweise das ZDF mit einem Kamerateam vor Ort sein und für die Sendung „Brisant“ einen Beitrag aufzeichnen. Dass dieses Thema die Gemüter bewegt, war bereits abzusehen als der SÜDKURIER im vergangenen Sommer vor der entscheidenden Sitzung des Gemeinderates über den anstehenden Beschluss berichtete. Schon damals sprach sich im Onlinenetzwerk Facebook auf die Veröffentlichung des SÜDKURIER hin die weit überwiegende Zahl der gut über 100 Kommentatoren für die Beibehaltung des nächtlichen Glockenschlags aus.
  • Gemeinderat betont Lärmschutz: Der Gemeinderat entschied auf Antrag seines Mitgliedes Thorsten Wenner, dem Wunsch von Anliegern der Kirche auf nächtliche Abschaltung des Stundenschlags nachzukommen. Von 22.01 Uhr bis 5.59 Uhr sollen die Glocken demnach schweigen. Maßgeblich für das Gremium war der Lärmschutz für die Anwohner.
  • Widerstand regt sich: Als später klar war, dass der Gemeinderat an seinem Beschluss festhalten werde, initiierte Dennis Mattutat ein Bürgerbegehren mit dem Ziel eines Bürgerentscheids. 274 Unterzeichner verlangten schließlich in dem Begehren den Bürgerentscheid. 177 Unterschriften wären nur notwendig gewesen.
  • Einigung scheitert: Eine Einigung zwischen der Gemeinde, den Anwohnern, die für die nächtliche Abschaltung des Glockenschlags plädieren, und dem Initiator des Bürgerbegehrens scheiterte. Es fand sich kein gemeinsamer Nenner bei der technisch möglichen und gleichzeitig als sinnvoll erachteten Reduzierung des Geräuschpegels.
  • Jetzt der Bürgerentscheid: Am Sonntag können rund 2500 Wahlberechtigte die Frage nach der Beibehaltung des nächtlichen Glockenschlags beantworten. Wer auf dem Stimmzettel das Wörtchen „Ja“ ankreuzt, möchte, dass die Glocken nachts wieder läuten. Wer „Nein“ ankreuzt, möchte dass sie – wie mittlerweile durch die Gemeinde umgesetzt – nachts schweigen. Der Aufwand der Gemeindeverwaltung für den Bürgerentscheid ist dabei nicht unerheblich. Weil die Vorschriften einer Bürgermeisterwahl angewendet werden, bedeutet das auch den gleichen Aufwand.
  • Schon viele Briefwähler: Hauptamtsleiter Sebastian Duffner berichtet, dass bereits etwas mehr als 200 Wahlberechtigte einen Briefwahlantrag gestellt haben. Bei den Kommunalwahlen im vergangenen Jahr beantragten aber deutlich mehr Wähler, nämlich 435, Briefwahl. Die Gesamtwahlbeteiligung lag bei den Kommunalwahlen bei 62,1 Prozent.
Das könnte Sie auch interessieren
  • Regeln für den Bürgerentscheid: Der Bürgerentscheid hat Erfolg, wenn die gestellte Frage nach der Beibehaltung des nächtlichen Glockenschlags von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet wird – und außerdem mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten für die Beibehaltung des nächtlichen Glockenschlags stimmen (Quorum). Wie hoch genau die Zahl der Stimmberechtigten sein wird, steht erst zum Entscheid abschließend fest, erläutert Sebastian Duffner. Auch EU-Bürger sind unter bestimmten Voraussetzungen, entsprechend einer Bürgermeisterwahl, wahlberechtigt.
  • Nach dem Bürgerentscheid: Werden beide geforderten Mehrheiten erfüllt, ersetzt der Bürgerentscheid die Entscheidung des Gemeinderates. Die Glocken werden dann auch nachts wieder alle 15 Minuten schlagen. Wird nur das Quorum nicht erreicht, entspricht also im Zustimmungsfall die Mehrheit nicht 20 Prozent der Stimmberechtigten, dann ist der Gemeinderat wieder am Zug. Er muss dann neuerlich über das Thema beraten und entscheiden. Wird keine der beiden Mehrheiten erreicht, bleibt es dabei, dass die Glocken nachts abgeschaltet bleiben.