Cornelia Putschbach

Die Bürger von Mönchweiler werden am Sonntag, 9. Februar, die Möglichkeit haben, in einem Bürgerentscheid über den nächtlichen Stundenschlag der Antoniuskirche abzustimmen. In seiner Sitzung am Donnerstagabend stellte der Gemeinderat einstimmig fest, dass die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des vorangehenden Bürgerbegehrens erfüllt sind und deshalb der Bürgerentscheid stattzufinden hat. Die Frage, über die die Bürger entscheiden dürfen, lautet: „Soll der nächtliche Glockenschlag erhalten bleiben?“

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Im Juli hatte der Gemeinderat mehrheitlich die Aussetzung des nächtlichen Stundenschlags zwischen 22.01 Uhr und 5.59 Uhr beschlossen. 274 Unterzeichner verlangten daraufhin in einem von Dennis Mattutat initiierten Bürgerbegehren, dass ein Bürgerentscheid über den nächtlichen Stundenschlag stattfinden solle. 177 Unterschriften wären mindestens notwendig gewesen. Eine Einigung zwischen der Gemeinde, den Anwohnern, die für die nächtliche Abschaltung des Glockenschlags plädieren, und dem Initiator des Bürgerbegehrens scheiterte, weil kein gemeinsamer Nenner bei der technisch möglichen und gleichzeitig als sinnvoll erachteten Reduzierung des Geräuschpegels gefunden werden konnte.

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Jetzt haben die Bürger das entscheidende Wort. Der Bürgerentscheid hat dann Erfolg und ersetzt den Beschluss des Gemeinderates von Juli, wenn sich zum einen mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligten. Das sind bei der Anzahl der Wahlberechtigten in Mönchweiler 506 Wähler. Zum anderen muss die Mehrheit der abgegeben Stimmen die gestellte Frage nach der Beibehaltung des nächtlichen Glockenschlags mit „Ja“ beantworten.