Das Tempo soll runter. Denn: Begründet durch einen Lärmschutzplan fordert die Gemeinde Mönchweiler eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der angrenzenden B33 auf Tempo 50 und in der Hindenburgstraße auf Tempo 30.
Die Anordnung dieser Geschwindigkeitsreduzierungen muss durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises erfolgen, wenn die Gemeinde Mönchweiler einen mangelfreien Lärmaktionsplan beschlossen hat.
Landratsamt wendet Abwägungsmängel ein
Im Juli habe ein Gespräch im Landratsamt mit der Straßenverkehrsbehörde stattgefunden, sagte Bürgermeister Rudolf Fluck jetzt in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates.

„Dort wurde uns dargelegt, dass aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde unser Lärmaktionsplan an verschiedenen Abwägungsmängel leidet und nicht rechtsfehlerfrei zustande gekommen ist“, sagt Fluck. Die im Lärmaktionsplan enthaltenen Maßnahmen könnten deshalb nicht ihre Bindungswirkung entfalten – so die Straßenverkehrsbehörde
Doch die Gemeinde Mönchweiler möchte nicht klein beigeben. Neuerlich setzte man sich mit Wolfgang Wahl, dem Niederlassungsleiter des Büros Trans Rapp zusammen, der die Gemeinde bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans beraten und unterstützt hatte.
Prüfung durch Fachkanzlei
Er lasse keine Fehler bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans und dem durchgeführten Verfahren erkennen, berichtete der Bürgermeister weiter. Des Weiteren sah sich die Gemeinde Mönchweiler jetzt veranlasst, den Lärmaktionsplan durch eine Fachkanzlei prüfen zu lassen. Auch von dort gab es offensichtlich grünes Licht.
Nach Überprüfung hält die Gemeinde am Plan fest
Die Gemeinde Mönchweiler werde deshalb ganz ausdrücklich den beschlossenen Lärmaktionsplan nicht gegenüber der Straßenverkehrsbehörde infrage stellen oder jedwede Zugeständnisse zu einer möglichen Umsetzung einräumen, machte Bürgermeister Rudolf Fluck jetzt deutlich. Auch der Gemeinderat hält am Beschluss zum Lärmaktionsplan fest.