Martin Himmelheber

Weil er laut Anklage einen Strandkorb verkauft und das Geld zum Großteil einkassiert, den Strandkorb aber nie geliefert haben soll, muss sich jetzt ein 48-jähriger Schramberger Geschäftsmann vor dem Amtsgericht Oberndorf wegen Betrugs verantworten. Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer will weitere Ermittlungen, das Verfahren geht weiter.

1000 Euro bezahlt

Eine Geschäftsfrau berichtete als Zeugin, sie habe Ende Februar 2018 in der Fußgängerzone den Strandkorb mit 50-Prozent-Preisnachlass wegen Geschäftsaufgabe entdeckt. Der Angeklagte habe ihr angeboten, ihr einen anderen mit 30 Prozent Preisnachlass zu besorgen. Die Geschäftsführerin eines Dunninger Unternehmens zahlte kurz darauf die geforderte Anzahlung von knapp 1000 Euro und einige Tage später weitere 30 Prozent „vor Lieferung“.

Schon zwei Vorstrafen

Zu Beginn hatte der Angeklagte berichtet, er sei nach Schramberg wegen eines Jobs gekommen. Seine finanzielle Situation sei „angespannt“ gewesen. Seine Frau habe ein Geschäft in der Hauptstraße eröffnet, in dem er ausgeholfen habe. Richter Heuer verlas eine Vollstreckungsübersicht: Zwischen dem 1. Januar 2016 und heute gibt es 49 Vollstreckungsaufforderungen, Beträge zwischen 49 und 10 000 Euro stehen da offen. Dazu gibt es zwei eidesstattliche Versicherungen. Außerdem bestehen zwei Vorstrafen wegen Betrugs, ein drittes Verfahren ist anhängig.

Stadt soll gedrängt haben

Heuer fragte, wie er sich angesichts dieser Lage trauen konnte, mit seiner Frau ein Gastlokal zu übernehmen. Dazu habe ihn die Stadt gedrängt. Nachdem der Mietvertrag für den „Concept Store“ in der Hauptstraße abgelaufen war, sei der Wirtschaftsförderer auf ihn und seine Frau zugekommen, ob sie nicht das Lokal übernehmen wollten. Das eröffneten sie Anfang Mai 2018. Wegen der Schulden auch beim Finanzamt hatte die Stadt im Sommer die Ausschankgenehmigung nicht erteilt. Den Mietvertrag hätten sie zum Jahresende gekündigt. Seit 1. Januar arbeite er wieder als Projektleiter, auch seine Frau arbeite wieder.

Geld überwiesen?

Zurück zum Strandkorb: Das Geld der Kundin habe er gleich an die Lieferfirma überwiesen, so der Angeklagte. Doch der Strandkorb kam nie. Die Kundin berichtete von Ausflüchten, bis ihr im Juni der Kragen platzte und sie ihr Geld zurückverlangte. Der Angeklagte habe ihr zwar die Rückzahlung versprochen. „Ich habe aber keinen Cent gesehen“, so die Zeugin.

Auf der Spur des Strandkorbs

Nun muss die Staatsanwaltschaft bis zum 17. April klären, ob der Strandkorb tatsächlich vom Angeklagten angezahlt, aber nicht geliefert wurde. Dann gäbe es einen Freispruch.