Ein fleißige ÖPNV-Nutzer soll den Rufbus bestellt haben. Mit ihm an der Haltestelle sollen junge Erwachsene gewartet haben, denen er sein Fahrziel geschildert habe. Die Nachtschwärmer seien froh gewesen, eine Mitfahrgelegenheit zu haben, denn ihr Ziel habe sich mit dem des Bestellers gedeckt. Doch die Freude habe nicht lange gewährt: Als der Bus angerollt sei, habe der Busfahrer die junge Kundschaft nicht mitgenommen. Grund: Sie hätten sich nicht für die Fahrt angemeldet. Einen solchen Fall schilderte Stadtrat Olaf Barth (AfD) jüngst im Villingen-Schwenninger Gemeinderat.
Schikane oder Notwendigkeit?
Auch wenn diese Schilderung im Detail nachträglich kaum überprüfbar ist, wirft sie doch Fragen auf. Wäre die Ablehnung der zusätzlichen Fahrgäste als Schikane zu werten, denn der Gedanke des Rufbusses beruht doch eben darauf, ein flexibleres Angebot zu schaffen? Oder hat der Busfahrer recht gehandelt, weil das Prinzip des Rufbusses eben eine Bestellung voraussetzt?
„Wird ohne Anmeldung zugestiegen, besteht das Risiko, dass die Fahrzeugkapazität nicht mehr ausreicht und vorangemeldete Fahrgäste an späteren Haltestellen nicht mehr mitgenommen werden können“, so die Pressestelle der Stadt Villingen-Schwenningen auf Anfrage. Die insgesamt drei Rufbusse haben jeweils 16 Sitzplätze, hinzu kommen wenige Stehplätze. Die Rufbussysteme sind so konzipiert, dass sie insbesondere in den Nachtstunden, an Wochenenden und an Feiertagen ein Grundangebot für die Nutzung des ÖPNV sicherstellen.
Appell an die Fahrgäste
Grundsätzlich verhindere das bedarfsorientierte System unnötige Fahrten, reduziere Leerkilometer und spare dadurch Kosten und Energie. „Nur wenn sich alle an das Prinzip der vorherigen Anmeldung halten, kann diese Effizienz auch tatsächlich erreicht und dauerhaft aufrechterhalten werden“, heißt es von der Stadtverwaltung.
Villingen-Schwenningen ist für den Busverkehr im Stadtgebiet zuständig, darüber hinaus liegt die Verantwortung beim Landkreis. Der Landkreis entwickelt nach Auskunft der Stadtverwaltung derzeit eine App, um das Rufbusangebot des Landkreises und der Stadt zusammenzuführen und eine Voranmeldung zu erleichtern.
Kulanzregelungen möglich
Dennoch haben die Busfahrer Spielräume. So besteht eine Kulanzregel, sollte der Fahrer absehen können, dass der Bus im weiteren Verlauf der Fahrt nicht überbelegt wird. „Es gibt keine Pflicht für die Fahrer, unangemeldete Kunden abzuweisen“, stellt die städtische Pressestelle klar.
Jährlich mehr als 16.000 Buchungen
Zahlen über die Nutzung des Rufbusses im vergangenen Jahr liegen nach Auskunft der städtischen Pressestelle noch nicht vor. Für das Jahr 2023 weist die Statistik aus, dass dieses Angebot 16.029 Mal genutzt wurde – 3813 Mal an Sonn- und Feiertagen, 3808 Mal an Samstagen und 8408 Mal in der Zeit von Montag bis Freitag.