Künftig wird es eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Ortsdurchfahrt Mönchweiler geben. Ziel war es, die Lärmbelastungen für die Anlieger der Mönchweiler Hindenburg Straße und Königsfelder Straße sowie der Bundesstraße B33 zu reduzieren, wie das Landratsamt mitteilt.
Zwei Maßnahmen greifen
Nun steht fest, dass das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis für die Landesstraße L181, die durch den Ort von Villingen nach Königsfeld führt, eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde anordnen wird. Und auch die Bundesstraße B 33 erhält aus Lärmschutzgründen eine Geschwindigkeitsbeschränkung: im Bereich der Mühlenbrücke, in einem Abschnitt von rund 400 Meter, gilt künftig eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde.
Im Übrigen bleibt die bereits vorhandene Beschränkung auf 70 Kilometer pro Stunde bestehen. Die Gemeinde Mönchweiler beantragte im Rahmen der Erstellung des Lärmaktionsplans für die dritte Stufe die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entlang der L181 und der B33. Diese konnten zunächst vom Landratsamt aus rechtlichen Gründen nicht in dem beantragten Umfang angeordnet werden.
Lärmwerte sind Grundlage
Nachdem vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg eine aktuelle Berechnungsmethode zur Ermittlung der Lärmwerte vorgegeben wurde, hat die Gemeinde Mönchweiler neue Lärmberechnungen durchgeführt und dem Landratsamt vorgelegt. Auf dieser Grundlage werden nun die Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet.
Diese Maßnahmen sollen die Lärmwerte sowohl tagsüber als auch nachts reduzieren. „Wir sind froh, dass wir nun eine gute und einvernehmliche Lösung gefunden haben, um die Lärmwerte zu reduzieren. Hier geht es vor allem auch um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Mönchweiler“, teilen Landrat Sven Hinterseh und Bürgermeister Rudolf Fluck gemeinsam in einer Pressemitteilung mit.