„Die Lage lässt das einfach gerade nicht zu“, sagt Jörg Frey. Der Bürgermeister von Schonach hat beschlossen, alle kommunalen Einrichtungen erst einmal zu schließen. „Sobald es wieder möglich ist, werden die natürlich aufgemacht“, ergänzt er.
Frey ist neben seiner Rolle als Schonacher Bürgermeister auch seit Juli auch einer von vier Vizepräsidenten des Gemeindetags Baden-Württemberg. Als solcher ist er gut vernetzt und im ständigen Austausch mit anderen Bürgermeistern aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis.
„Eine Vereinbarung darüber, ob alle Gemeinden ihre kommunalen Einrichtungen schließen, gab es nicht“, so Frey gegenüber dem SÜDKURIER weiter. Es herrsche zwar der Grundtenor, das zu tun, „aber jeder Bürgermeister entscheidet für seine eigene Gemeinde.“
Und wie sieht es in den anderen Gemeinden aus?
„Der Schwarzwald-Baar-Kreis hat im Land Baden-Württemberg mit einer der höchsten Inzidenzwerte. Daher sieht sich die Verwaltung gezwungen, die öffentlichen Einrichtungen für private Veranstaltungen ab dem 3. Dezember zu schließen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde Blumberg.
Das bedeute, dass bis auf weiteres die Nutzung von Hallen, Gemeinschaftshäusern und Hütten für private Veranstaltungen und Sportveranstaltungen gesperrt sind. Ausgenommen von der Regelung seien aktuell noch der Sportbetrieb sowie Gesangs- und Musikproben.
In Villingen-Schwenningen gibt es eine solche Regelung aktuell nicht, wie Pressesprecherin Oxana Brunner gegenüber dem SÜDKURIER sagt. Es gebe zwar regelmäßige Gespräche und Neueinordnungen der Lage, bislang sei aber nichts in die Richtung beschlossen. Das könne sich aber, je nach Situation, auch schnell ändern.
Die städtischen Ämter sind bereits seit dem 21. November nur eingeschränkt geöffnet. Wer ein Anliegen hat, werde gebeten, dieses per Mail, telefonisch oder schriftlich dem jeweiligen Fachamt zu melden. Sollten, so heißt es von der VS-Verwaltung weiter, persönliche Gespräche erforderlich sein, werde ein individueller Termin vereinbart. Für diesen gelte dann die 3G-Regel mit tagesaktuellem Antigentest.
Auch in Königsfeld ist der Zutritt zum Rathaus und der Touristinformation seit Anfang Dezember nur noch mit einem 3G-Nachweis und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Maßnahmen ab Montag
Die Gemeinde Donaueschingen hat am Mittwoch bekanntgegeben, dass die städtischen Sporthallen und Vereinsräumlichkeiten präventiv ab dem 13. Dezember geschlossen werden. Die Ausübung von Vereinssport, Proben und Veranstaltungen seien daher nicht mehr möglich. Vorgesehen sei die Schließung vorerst bis zum 9. Januar. Abhängig von der aktuellen Lage werde die Lage dann neu beurteilt.
In der Mitteilung der Stadtverwaltung heißt es abschließend: „Auch wenn die derzeit gültige Coronaverordnung zwar Sport, Musik und Veranstaltungen zulässt, ist zu hinterfragen, ob dies aktuell angebracht ist. Denn es bedarf einer gemeinsamen Kraftanstrengung, um die Lage in Donaueschingen und dem gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis zu stabilisieren und die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Hierzu bitten wir um Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.“
Auch Unterkirnach hat am Donnerstag, 9. Dezember, Konsequenzen aus den hohen Infektionszahlen gezogen. Wie Bürgermeister Andreas Braun schreibt, sei von einer Corona-Entspannung in Unterkirnach keine Rede: „Es stimmt mich traurig, dass nun zunehmend auch immer mehr Kinder und Jugendliche am Virus erkranken. Durch Infektion und einhergehender Quarantäne für die Infizierten ist für viele Familien und Angehörigen ein besinnliches Weihnachtsfest faktisch unmöglich.“
Ab Freitag, 12 Uhr
Damit die Zahl der Infizierten nicht noch weiter steige, habe er in Abstimmung mit einigen Vereinsvertreterin sowie der Rektorin entschieden, dass ab Freitag, 10. Dezember, um 12 Uhr alle öffentlichen Räume – Sporthalle, Schloßberghalle, altes Schulhaus, Kirnachmühle, Pfarrer-Buhl-Stüble sowie auch die evangelische Kirche – für Vereinsaktivitäten aller Art bis einschließlich 9. Januar geschlossen werden.
Braun: „Explizit ausgenommen von der Schließung der öffentlichen Räume sind notwendige Gremiensitzungen der Gemeinde, der Kindergärten und der Schule, wie beispielsweise eine Gemeinderatssitzung oder eine Lehrerkonferenz. Auch der Probenbetrieb der Feuerwehr ist hiervon nicht betroffen.“