Falschparken ist für alle Beteiligten eine ärgerliche Sache. Der Autofahrer ist sauer, weil sein Fahrzeug plötzlich weg ist und er viel Geld zahlen muss.

Doch auch für die andere Seite, sprich das Ordnungsamt und die Abschleppdienste, sind Falschparker kein Grund zur Freude – auch wenn sie damit natürlich Geld verdienen.

„Meistens sind wir die Bösen“, sagt Christian Burkard. Er ist der Geschäftsführer von Abschleppdienst Kühn in VS-Schwenningen. „Wir machen auch nur unseren Job und wollen niemanden ärgern.“

Zwei Prozent der Aufträge sind Falschparker

Die Haupttätigkeit sind Pannen, Unfälle und Bergungen. Dafür sind 37 Mitarbeiter rund um die Uhr an 365 Tagen im Einsatz.

Das Abschleppen von Falschparkern macht laut Burkard lediglich einen Bruchteil der Aufträge aus. Von rund 10.000 Aufträgen im vergangenen Jahr waren etwa zwei Prozent Falschparker.

Christian Burkard, Geschäftsführer Abschleppdienst Kühn
Christian Burkard, Geschäftsführer Abschleppdienst Kühn | Bild: Lisa Sperlich

Seit mehreren Jahren kümmert sich seine Mitarbeiter im Auftrag der Stadt Villingen-Schwenningen um das Abschleppen von Falschparkern.

Und das ist in seinen Augen ein schwieriges Geschäft: „Keiner freut sich, wenn sein Auto weg ist und man auch noch ein paar hundert Euro blechen muss“.Trotzdem steht Burkard hinter der Arbeit.

Abschleppen nur an wichtigen Stellen

„Wegen einer abgelaufenen Parkuhr sind wir noch nie gerufen worden“, sagt Christian Burkard. „Wenn wir kommen, ist meist Gefahr im Verzug.“ Bei den Aufträgen der Stadt handle es sich lediglich um Falschparker, die Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege blockieren.

Auf Schildern wie diesen wird auf die Feuerwehranfahrtszone hingewiesen. Wer hier parkt, wird abgeschleppt.
Auf Schildern wie diesen wird auf die Feuerwehranfahrtszone hingewiesen. Wer hier parkt, wird abgeschleppt. | Bild: Lisa Sperlich

In Ausnahmefällen rücken seine Mitarbeiter auch zu Baustellen aus, die von parkenden Autos behindert werden. „Die Stadt Villingen-Schwenningen ist da echt noch human“, sagt Christian Burkard.

Doch nicht nur Behörden lassen abschleppen. Dass auch Privatleute anrufen, weil ihre Ausfahrt zugeparkt ist, kommt beim Abschleppdienst Kühn täglich vor.

Aber weil die Betroffenen in diesem Fall selbst in Vorkasse gehen müssen, platzen die meisten Aufträge. „Von 150 Anrufen kommen nicht mal fünf Aufträge zustande“, erzählt Burkard.

Wo kann ich anrufen?

Wie aber verhalte ich mich, wenn mein Auto abgeschleppt wurde und plötzlich nicht mehr an Ort und Stelle steht? „Viele rufen bei uns an“, sagt Christian Burkard. „Aber auch das ist falsch.“

Als ersten Schritt sollten Betroffene beim zuständigen Ordnungsamt oder der örtlichen Polizeibehörde – nicht unter dem Notruf 110 – anrufen. Dort wird einem dann mitgeteilt, wo das eigene Auto hingebracht wurde.

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Was kostet das Abschleppen?

Das Ordnungsamt ist es auch, die dem Halter den Abschleppdienst in Rechnung stellen. Und die kann schnell bei mehreren hundert Euro liegen. „An Wochenenden und Feiertagen empfehle ich es nicht, falsch zu parken“, gibt Christian Burkard noch einen Wink. Dann kommen nämlich zusätzliche Gebühren hinzu.

In Villingen-Schwenningen zum Beispiel beträgt das Bußgeld für Parken in Feuerwehranfahrtszonen 55 Euro, zuzüglich eventueller Gebühren. Dazu kommen 223,13 Euro für die Abschleppkosten. Abends und in der Nacht (18 bis 8 Uhr) steigt dieser Preis auf 275,14 Euro, an Wochenenden und Feiertagen sogar auf 327,27 Euro.

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Leerfahrten kosten auch

Hinter dem Abschleppen von Falschparkern stecke viel Aufwand, sagt Burkard. Je nach Örtlichkeit müsse in manchen Fällen auch mal der Kranwagen ausrücken, um keinen größeren Schaden anzurichten.

Rund ein Drittel der Aufträge wegen Falschparkern seien aber auch sogenannte Leerfahrten. Das heißt der Abschleppdienst rückt ohne abgeschlepptes Fahrzeug wieder ab.

Sobald die Abschlepparbeiten beginnen, muss gezahlt werden. Ist das Auto bereits aufgeladen, wie hier in der Bärengasse Ende April, gilt ...
Sobald die Abschlepparbeiten beginnen, muss gezahlt werden. Ist das Auto bereits aufgeladen, wie hier in der Bärengasse Ende April, gilt der volle Preis. | Bild: Stadler, Eberhard

Das sei dann der Fall, wenn der Fahrer oder Halter während des Auftrags hinzukomme. Aber auch hier müsse der Betroffene in die Tasche greifen.

„Sobald ein Anschlagmittel dran ist, muss gezahlt werden“, erklärt Christian Burkard – also sobald an dem abzuschleppenden Wagen anpackt wird.

Wenn der Falschparker eintrifft, bevor die Arbeiten begonnen haben, zahlt er die Hälfte des Preises. Ist das Auto schon aufgeladen, ist der volle Preis fällig.

Wo landet mein Auto?

Von Autos von Falschparkern fehlt auf dem Gelände der Firma Kühn jede Spur. Wo also landen die abgeschleppten Fahrzeuge? „Das darf ich so nicht sagen“, meint Christian Burkard lachend. Er könne nur so viel verraten: Es handele sich um verschiedene öffentliche Plätze in der nahen Umgebung. „Bei uns landen sie also nicht.“

Wer auf dem Hof des Abschleppdienst nach seinem falsch geparkten Auto sucht, ist Fehl am Platz. Hier landen lediglich die Unfall- und ...
Wer auf dem Hof des Abschleppdienst nach seinem falsch geparkten Auto sucht, ist Fehl am Platz. Hier landen lediglich die Unfall- und Pannenfahrzeuge. | Bild: Lisa Sperlich

Anders als es in vielen Köpfen der Menschen der Fall ist, gebe es Verwahrhöfe mit schweren Schiebetüren und bissigen Hunde nur im Fernsehen oder der Großstadt, wie Christian Burkard erklärt. „Das gibt es bei uns so nicht.“