Es war gegen 16 Uhr, als am Dienstagnachmittag in Marbach die Sirenen heulten. Drei Polizeiwagen jagten aus Richtung Bad Dürrheim in Richtung Ortszentrum. Die Martinshörner schallten unaufhörlich. Vor der Polizei ein Zweier-BMW, der keinen Platz machte
Die wilde Fahrt ging mit deutlich mehr als 50 Stundenkilometer am Lindenkreisel bergab und an der Kirche nach rechts Richtung Rietheim. Auf Höhe der Angelseen bog der schwarze Wagen nach rechts Richtung Villingen ab. Die Polizeiautos dicht hinter ihm.

Dann erfolgte ein spektakuläres Fahrmanöver: Der schwarze Wagen beschleunigte nicht wie erwartet Richtung Villingen, sondern bog noch in der Abzweigung neuerlich nach rechts ab und jagte zurück in Richtung Marbach.
Allerdings nicht auf der Straße, sondern auf dem dortigen kombinierten Rad- und Fußweg, über den seit Monaten die Kreispolitiker debattieren, weil dort zu viele Fußgänger und Radfahrer auf zu engem Raum unterwegs sind. Ein Augenzeuge, der auf einer Bank nahe des Radweges saß, schilderte dem SÜDKURIER die Verfolgungsjagd, die nun nach Marbach und dann in Richtung Bad Dürrheim fortsetze.
Im Bereich der alten Bundesstraße wurde der BMW-Fahrer nach SÜDKURIER-Informationen dann gestellt – nach ersten Erkenntnissen ohne Verletzungen oder irgendwelchen Sachschäden.
Am Steuer sitzt ein 14-Jähriger
Eine Sprecherin des Präsidiums erklärt mehrfach, der Einsatz laufe noch. Der SÜDKURIER hat weiter recherchiert: Die Fahrt begann demnach in St. Georgen. Der Fahrer ist nach Erkenntnissen der Redaktion ein 14-Jähriger, der sich mit dem Auto der Eltern auf und davon machte. Die Polizei verfolgte den Fahrer von der Bergstadt bis in die Villinger Umgebung.
Warum hat die Verfolgung so lange gedauert? Die Polizei ist darauf trainiert und verpflichtet, auch in solchen Situationen nicht mit letztem Druck aufs Gaspedal zu agieren, sondern auch die Sicherheit der Beteiligten und der Umgebung zu beachten.
Was dem Fahrer droht und wie die rechtliche Lage ist
Was droht dem Fahrer: Rein juristisch ist der Fall kein Diebstahl. Das Strafgesetzbuch spricht von einer so bezeichneten unbefugten Ingebrauchnahme. Erschwerend hinzu kommt für den jungen Mann das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Vermutlich müssen sich auch die eigentlichen Halter des Wagens kritischen Fragen der Ermittler stellen: Musste mit einem solchen Kapern des Wagens innerfamiliär gerechnet werden? Gibt es eine Vorgeschichte? Hätte das Fahrzeug gesicherter geparkt sein müssen?
Ob der junge Mann so schnell wieder Freunde am Fahren empfindet, bleibt abzuwarten. Ein Strafmaß wird für ihn auch davon abhängen, ob der Jugendliche bei den Beamten ein unbeschriebenes Blatt ist oder nicht. Kam es unterwegs zu Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer, wird es zusätzlich schwierig.