Der Polizist ist sich sicher: Noch nie in seinem Beruf sei er vor einer solchen Herausforderung gestanden. Er sagt dies als Zeuge vor dem Landgericht Konstanz. Der Mann musste sichten, was ein 53-Jähriger aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis auf seinem Laptop, seinem Handy und 84 anderen Datenträgern hatte.

Er fand mehr als 13.000 Bilder und 4.000 Videos. Sie zeigen Babys, Kleinkinder und Kindern, die missbraucht und gefoltert werden. Einige dieser Dateien soll der Angeklagte weiter verbreitet haben.

Dieser macht geltend, er sei selbst als Kind missbraucht worden, und habe mit den grausamen Bildern sein eigenes Schicksal bewältigen wollen.

Bilder von schwerem Kindesmissbrauch

Der Polizist, der als Zeuge geladen ist, muss noch einmal auf einige dieser Bilder schauen. Die grausamen Bilder zeigen den schweren Missbrauch von Babys und Kindern. Auf den Videos seien Schmerzensschreie von Kindern zu hören gewesen, sagt der Staatsanwalt. Er greift ein paar Beschreibungen heraus, um die Art der Videos und Bilder zu verdeutlichen.

Der Angeklagte hat das Material vermutlich aus dem Darknet, ein abgeschotteter Bereich des Internets, in dem man völlig anonym surft. Das sind optimale Bedingungen für Verbrecher.

Viel schiefgelaufen im Leben

Der 53-jährige Angeklagte sieht mit seinem Bart eher gemütlich aus. Doch in seinem Leben ist schon sehr viel schiefgelaufen.

Er landete in jungen Jahren in einer Anstalt für schwererziehbare Kinder, schaffte dann den Hauptschulabschluss, machte eine Ausbildung, arbeitete als Lastwagenfahrer. Doch dann verlor er wegen Alkohols zweimal den Führerschein. Er durfte nicht mehr als Lastwagenfahrer arbeiten, schlug sich aber immer durch als Bauhelfer, Hausmeister, Tresenkraft und zuletzt mit einem Minijob in einem Café.

Selbst ein Missbrauchsopfer

Er sagt, im Alter zwischen vier und acht Jahren sei er selbst missbraucht worden, daraus resultierten die Schwierigkeiten, die er schon als Schulkind ab der ersten Klasse hatte. Seit er zwölf Jahre alt sei, trinke er zudem Alkohol, manchmal exzessiv, dann höre er wieder auf.

In den vergangenen beiden Jahren aber hätten sich die Probleme gehäuft und er habe fast jeden Tag zwei Liter Rum getrunken. Dazu seien Drogen gekommen, vor allem Kokain, fast jeden Tag zwei bis drei Gramm. Urin- und Haarproben bestätigen den Konsum von Alkohol und Kokain.

Scheidung und Tod eines Sohnes

Seit vier Jahren bezieht der Angeklagte eine Erwerbsminderungsrente wegen chronischer Krankheiten. Er musste eine Scheidung verkraften, viele Probleme mit seinem Sohn und schließlich dessen Tod. Der Angeklagte hat zwei Kinder. Er habe in der sehr belastenden Zeit nur noch funktioniert und versucht, genügend Geld für die Familie heranzuschaffen.

Der 53-Jährige hat seit den 90er-Jahren acht Vorstrafen, unter anderem wegen Diebstahlserien und wegen der Verbreitung kinderpornografischer Schriften. Schon damals hatte er hunderte Bilder und Videos von Babys und Kleinkinder, die missbraucht wurden.

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Ein Zeugnis aus der Justizvollzugsanstalt, in der der Angeklagte seit Januar 2024 in Untersuchungshaft sitzt, weist diesen als engagierten und tadellosen Häftling aus.

Ein Gutachter vor Gericht sagte, der Angeklagt zeige zwar einen schädlichen Konsum mit Alkohol und Drogen, aber keine Suchterkrankung. Eine psychische Erkrankung liege nicht vor. Der Gutachter hält es für notwendig, dass die traumatischen Erlebnisse der Kindheit aufgearbeitet werden. Pädophile Neigungen seien nicht erkennbar.

Vorwurf des Handels mit Kokain und anderen Drogen

Dem Angeklagten wird zudem vorgeworfen, im Umfeld einer Spielhalle und einer Gaststätte im Schwarzwald-Baar-Kreis insgesamt mit jeweils rund einem Kilo Kokain, Amphetamin und Marihuana gehandelt zu haben.

Ihm drohen gut fünf Jahre Haft. Das ist jedenfalls das Ergebnis eines Deals zwischen Strafkammer, Staatsanwalt, Verteidigerin und Angeklagtem. Dieser räumt die Vorwürfe weitgehend ein.

Strittig ist unter anderem noch, wie ein Fund einer Hausdurchsuchung juristisch zu bewerten ist. Im Zimmer des Angeklagten, in dem einige Drogen lagen, wurde auch ein ausziehbarer Schlagstock entdeckt, und zwar in einer Schublade und in einer Hülle zwischen viel Kram. Handelt es sich um eine griffbereite Waffe nahe von Drogen, fällt die Strafe höher aus.

Käme eine Seite zu dem Schluss, dass die Vereinbarung über den Strafrahmen nicht zu halten ist, weil zum Beispiel neue Aspekte auftauchen, der bisher nicht bekannt waren, wäre auch das Geständnis hinfällig, betont der Vorsitzende Richter Arno Hornstein.

Der Prozess wird am Dienstag, 29. Oktober, um 9 Uhr am Landgericht Konstanz fortgesetzt.

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