Wer seinen ganzen Besitz in Flammen aufgehen sieht, hat genug Probleme. In einer solchen Situation hilft es weiter, wenn die Abwicklung des Schadens über die Versicherung ohne weitere Hiobsbotschaften ablaufen kann. Wie die Sparkassen-Versicherung (SV) mitteilt, haben bereits zwei Tage nach dem Brand die Vororttermine stattgefunden, mit der Regulierung der Schäden sei dann am Mittwoch, 18. Juni, begonnen worden.
Die Wege für die Verantwortlichen der SV-Generalagentur könnten kürzer nicht sein. Ihr Büro befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Brandstelle.
Damit es nicht zum bösen Erwachen kommt
Damit es nach einem Unglück dieser Art zu keinem bösen Erwachen komme, sollten bestimmte Vertragsinhalte beachtet werden, sagt Dominik Grüninger, Versicherungsmakler und Geschäftsführer bei der in Villingen ansässigen Vergleichsfabrik. Ein genauerer Blick auf Hausratsversicherung und Wohngebäudeversicherung sei ratsam.

Für die Hausratversicherung bestehe die Gefahr der Unterversicherung. In der Regel wird jeder Quadratmeter Wohnfläche mit mindestens 650 Euro versichert. Bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung liegt dann die Versicherungssumme bei 65.000 Euro, „was in der Regel auch hinkommt“, so der Versicherungsexperte.
Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale vereinbart, verzichtet der Versicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung. Gerade bei jüngeren Menschen bemerkt Grüninger allerdings die Tendenz, den Wert ihrer Einrichtung weit geringer zu veranschlagen und sich so den einen oder anderen Euro im Beitrag zu sparen.
Wert des Hausrats nicht unterschätzen
Wer aber den Wert seines Hausrats mit der Hälfte dieser Versicherungssumme absichert, müsse sich klarmachen, dass im Schadensfall grundsätzlich nur die Hälfte ausbezahlt werde. „Liegt also der Schaden bei 30.000 Euro, so zahlt die Versicherung nur 15.000 Euro“, warnt der Experte. Vor diesem Hintergrund sei es ratsam, im Zweifel doch die etwas höheren Beiträge zu zahlen.
Überhaupt registriert Grüninger die Tendenz, den Wert des eigenen Hausrats zu gering zu veranschlagen. So lege die Hausratversicherung den Neuwert eines Sofas, einer Jeans oder eines Schranks zugrunde. Wer also auf einer alten Couch sitzt, deren Restwert sich mit 50 Euro taxieren lässt, muss sich klarmachen, dass im Schadensfall der Neuwert entscheidend ist.
Damit wird schnell deutlich, dass selbst ein Kleiderschrank einiges an Wert enthält. Über den Standard hinausgehende Hausratsgegenstände wie Sammlungen von teuren Uhren oder mehreren Narro-Schemen sollten in der Hausratversicherung gesondert berücksichtigt werden.
Versicherungen regelmäßig prüfen
Zudem ist zu bedenken, dass sich im Laufe des Jahres zumeist mehr an Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen sowie Wertgegenständen ansammeln. Was womöglich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in ausreichendem Maße versichert war, ist es womöglich ein paar Jahrzehnte später nicht mehr. Daher rät Grüninger, sich die Vertragsbedingungen regelmäßig vorzunehmen, um zu klären, ob die Verträge nicht geändert werden müssten.
Was versichert ist
Auf die Bedingungen kommt es an
Grüninger warnt davor, die Versicherungssumme niedrig zu halten, um dann darauf zu vertrauen, dass sich die Versicherung im Schadensfalls kulant zeigt. Die Regulierung erfolge auf der Grundlage des Vertrages, so der Versicherungsexperte. Versicherungen seien in der Regel nicht dazu bereit, über die Vertragsvereinbarung hinausgehende Zahlungen zu leisten.
Auch für die Wohngebäudeversicherung gilt, dass die einmal abgeschlossene Versicherung nach einer gewissen Zeit möglicherweise neu überdacht werden sollte. Wer sein Haus mit Wintergarten oder Anbau vergrößert und aufhübscht, sollte sich Gedanken machen, Nachbesserungen im Vertrag vorzunehmen.
Was droht dem grillenden Mieter?
Was würde nun einem Mieter drohen, der auf dem Balkon grillt und damit einen Großbrand auslöst? Eine mögliche Erklärung für das Großfeuer in der Villinger Innenstadt vom 14. Juni, die immer noch nicht ausgeschlossen ist. Grüninger sieht in diesem Fall möglicherweise fahrlässige Brandstiftung – eine Tat, die in der Regel über die Haftpflichtversicherung abgedeckt sei.
Wenn also klar gesagt werden könne, dass das Feuer von einem bestimmten Haus auf das nächste übergegriffen habe, dann sei die Sachlage bei jenen Häusern klar, auf welche die Flammen übergesprungen seien. In diesem Fall zahle die Wohngebäudeversicherung.
Etwas schwieriger könne sich die Sachlage in jenem Haus darstellen, in dem der Ursprung des Brandes verortet wird. Dann könne es sein, dass die Wohngebäudeversicherung den grillenden Mieter in Regress nehme, sollte sich diese Annahme tatsächlich bewahrheiten. Wenn der keine Haftpflichtversicherung habe, was nach den Erfahrungen des Versicherungsfachmanns durchaus öfter vorkomme, dann könne es für ihn sehr, sehr teuer kommen.