Praktisch, günstig, und erst noch gut für Gesundheit und Umwelt: Das Fahrrad ist für viele Menschen das Fortbewegungsmittel ihrer Wahl. Das Radfahren birgt aber auch gewisse Risiken.

Das zeigt schon ein Blick in die Statistik: In den drei Jahren von 2020 bis Ende 2022 ereigneten sich im Schwarzwald-Baar-Kreis 485 Unfälle mit Beteiligung von Fahrrad- und Pedelecfahrern. Das teilt der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Konstanz, Jörg-Dieter-Kluge, mit.

Gefährdete und Gefährder durch Unwissenheit

Was aus den Zahlen der Polizei aber auch hervorgeht: Nicht selten sind Zweiradfahrer bei den Verkehrsunfällen mitverantwortlich.

Durch unbedachtes Fahren und schlicht durch Unwissenheit gefährden Radfahrer nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Bei über der Hälfte der Unfälle (285) lag laut Polizei die (Mit)-Verursachung beim Radfahrer.

Worauf Fahrradfahrer achten sollten, um sicher unterwegs zu sein und auch nicht andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen, darüber weiß Steffen Lehr vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Bescheid.

Handzeichen

Müssen Radfahrer beim Abbiegen immer ein Handzeichen geben? „Ja, das ist Pflicht“, sagt Steffen Lehr. Dass man deswegen eine Ordnungsstrafe bekommen kann, das ist, glaube ich, vielen nicht bewusst.“ Es droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Richtig abbiegen - So geht's Video: Pascal Guegan

Die Strafe sei aber eher nebensächlich, denn es gehe hier vor allem um die eigene Sicherheit. Es sei wichtig, ein Zeichen zu geben, damit anfahrende Autofahrer nicht von einem plötzlichen Abbiegemanöver überrascht würden, betont der Vorsitzende der ADFC-Ortsgruppe Schwarzwald-Baar.

Fußgängerzonen

Die größten Defizite sieht Lehr aber bei der mangelnden Kenntnis von Verkehrsschildern. Was bedeutet zum Beispiel das Schild „Fußgängerzone“? Darf man da auch mit dem Rad fahren, obwohl dieses auch zu den Fahrzeugen gehört -die wiederum nicht in die Fußgängerzone dürfen?

Da gilt es, gut auf die Beschilderung zu achten. In der Villinger Innenstadt ist es erlaubt, denn unter dem Fußgängerzonenschild ist ein Zusatz angebracht: Fahrradfahrer frei.

Doch dieses Schild ist kein Freifahrtschein zum Schnellfahren in der Fußgängerzone. Man dürfe dort zwar mit dem Rad fahren, doch nur in Schrittgeschwindigkeit, erklärt Steffen Lehr vom ADFC. Wer zu schnell durch die Fußgängerzone flitzt, dem droht ein Bußgeld von 15 Euro.

Steffen Lehr vom ADFC zeigt auf das „Fahrrad frei“-Symbol, welches unter dem Fußgängerzonenschild in der Villinger ...
Steffen Lehr vom ADFC zeigt auf das „Fahrrad frei“-Symbol, welches unter dem Fußgängerzonenschild in der Villinger Innenstadt angebracht ist. Hier ist Radfahren erlaubt – doch nur im Schritttempo! | Bild: Pascal Guegan

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Während der Wochenmärkte ist in der Fußgängerzone der Villinger Innenstadt das Radfahren nicht erlaubt. Und die Radfahrer müssten absteigen und schieben, informiert der Pressesprecher der Stadt Villingen-Schwenningen, Christian Thiel.

Was gilt in einer reinen Fußgängerzone ohne Zusatzschild für Radfahrer? Dann sei das Radfahren gar nicht erlaubt. „Da muss man absteigen und komplett schieben“, erklärt Steffen Lehr. Eine Verstoß kann hier 15 Euro kosten.

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Radwege

Auch bei den blauen Schildern, die Radwege sowie gemeinsame oder getrennte Rad- und Gehwege ausweisen, fehle es bei Vielen an Wissen, meint Lehr.

Steffen Lehr vom ADFC sitzt auf seinem Rad. Neben ihm steht ein blaues Verkehrsschild, welches einen gemeinsamen Geh- und Radweg am ...
Steffen Lehr vom ADFC sitzt auf seinem Rad. Neben ihm steht ein blaues Verkehrsschild, welches einen gemeinsamen Geh- und Radweg am Rande der Villinger Innenstadt ausweist. Überall wo ein solches Schild hängt, sind Radfahrer zur Nutzung verpflichtet. | Bild: Pascal Guegan

Sind Wege mit diesen Verkehrsschildern ausgewiesen, sei man als Radfahrer dazu verpflichtet, diese zu nutzen. Das Radfahren auf der begleitenden Fahrbahn ist in diesem Fall nicht erlaubt, erklärt Lehr. Bei Nicht-Nutzung des Radwegs kann eine Ordnungsstrafe von 20 bis 35 Euro verhängt werden.

Gehwege

Während manche Wege für Radfahrer verpflichtend sind, ist die Nutzung von anderen verboten. Wer auf einem nicht für Radfahrer freigegebenen Gehweg fährt, den kann ein Bußgeld von 55 bis 100 Euro erwarten. „Auf dem Gehweg zu fahren, ist nur für Kinder unter zehn Jahren und Begleitpersonen erlaubt“, berichtet das langjährige ADFC-Mitglied Steffen Lehr.

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Zebrastreifen

Und wie sieht es bei Zebrastreifen aus? Müssen Radfahrer absteigen? Generell gilt: Es ist erlaubt, mit dem Rad über den Zebrastreifen zu fahren. Doch dann verliert der rollende Radfahrer den Vorrang gegenüber dem Auto. Also Vorsicht: Wer den Vorrang vor Autos nutzen möchte, muss auf dem Zebrastreifen absteigen und sein Rad schieben.

Wer als Radfahrer auf Zebrastreifen Vorrang vor Autos haben möchte, der muss sein Rad wie Steffen Lehr schieben.
Wer als Radfahrer auf Zebrastreifen Vorrang vor Autos haben möchte, der muss sein Rad wie Steffen Lehr schieben. | Bild: Pascal Guegan

Einbahnstraße

Wo dürfen Radfahrer fahren und wo nicht? Darüber wissen auch Autofahrer oft nicht Bescheid. Das zeigt besonders ein Fall: Wenn in Einbahnstraßen die Gegenrichtung für den Radverkehr mit einem Zusatzzeichen geöffnet ist. So beispielsweise auch in Villingen am Romäusring.

Steffen Lehr zeigt auf einen „Fahrrad frei“-Zusatz, welcher unter einem Einfahrts-Verbot-Schild angebracht ist. Die ...
Steffen Lehr zeigt auf einen „Fahrrad frei“-Zusatz, welcher unter einem Einfahrts-Verbot-Schild angebracht ist. Die Einbahnstraße am Romäusring in Villingen dürfen Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung befahren. | Bild: Pascal Guegan

Dass Radfahrer diese Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren dürfen, ist nicht jedem Autofahrer bewusst. Da kann es schon mal vorkommen, dass geschimpft und gehupt wird, berichtet Steffen Lehr vom ADFC.

Um auf die Öffnung der Einbahnstraßen für Radfahrer aufmerksam zu machen, habe die Stadt Informationsplakate entworfen und bringe diese an entsprechenden Stellen an, schildert Christian Thiel, Pressesprecher der Stadt.

Ist beim Unfall immer der Autofahrer schuld?

Und noch einen Hinweis hat der ADFC-Experte Lehr. Kommt es zu einem Unfall zwischen einem Radfahrer und einem Autofahrer, dann ist keineswegs immer der Autofahrer schuld. Zwar bestehe für Autofahrer eine Gefährdungshaftung: Sie müssen auch ohne eigenes Verschulden für einen Teil des entstandenen Schadens im Falle eines Unfalls aufkommen. Doch das gilt nicht immer.

„Wenn der Radfahrer einen richtig dicken Fehler gemacht hat, dann gilt diese Regelung nicht“, erklärt Lehr vom ADFC.

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