Dauerhaft in der Psychiatrie bleiben muss ein 45-Jähriger aus dem Kreis Tuttlingen. Das beschloss das Rottweiler Landgericht am Donnerstag, 16. Januar, nach größtenteils nichtöffentlicher Verhandlung.
In der Unterhose auf die Polizei gewartet
Der Mann hatte im Juni 2024 zunächst eine 160 Kilogramm schwere Vase umgeworfen, woraufhin sein Vater ins Wohnzimmer gekommen war. Den packte der 45-Jährige laut Anklage dann mit dem Arm am Hals und würgte ihn. Zudem stach er ihm mit dem Finger ins Auge.
Der Vater konnte sich befreien und den Sohn aus dem Wohnzimmer in den Wintergarten befördern, wo er, nur mit Unterhose bekleidet, blieb, bis die Polizei ihn festnahm.
Ein schwerer Kampf zurück ins Leben
Der Tat vorausgegangen war eine lange Krankheitsgeschichte, die mit einem schweren Unfall am 10. Oktober 1998 begonnen hatte. Der 45-Jährige konnte danach weder laufen noch sprechen, kämpfte sich aber, so der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer in der Urteilsbegründung, mit viel Energie und rührend liebevoller Hilfe seiner Eltern und Geschwister ins Leben zurück.
Ab 2003 beginnen die Ausraster
Allerdings entwickelte sich bei ihm eine Psychose, die sich erstmals 2003 zeigte. Ab dem Zeitpunkt flippte der Mann regelmäßig aus, wurde insgesamt elfmal im Vinzenz von Paul-Hospital in Rottweil und sechsmal im Zentrum für Psychiatrie Reichenau behandelt. Ein Drehtüreffekt, wie Richter Münzer betonte.
Zwischendrin wohnte er bei den Eltern, was irgendwann überhaupt nicht mehr funktionierte. „Das Leben war für alle unerträglich“, so Münzer.
Weil er auch ständig Schmerzen hatte, ließ sich der 45-Jährige schließlich Cannabis verschreiben, das ihm jedoch irgendwann zu schwach war, doch sein Hausarzt weigerte sich, ihm stärkeres Rauschmittel zu verschreiben. Er fand einen anderen Arzt, der dies tat, und wurde dann, so Richter Münzer, abhängig von der Droge.
Nach dem Tod der Mutter eskaliert die Lage weiter
Zudem wurde der Mann straffällig und mehrfach verurteilt. Irgendwann zog er bei den Eltern aus und lebte in einem Hotel. Besserung brachte dies offenbar nicht.
Er habe seinen Vater in seinem Wahn als Bedrohung wahrgenommen. Und als die Mutter 2024 starb, eskalierte die Situation offenbar, es kam kurz danach zum Angriff auf den Vater. Dieser sei, so der Richter, glücklicherweise mit leichten Verletzungen davongekommen.
Die Hoffnung: Irgendwann ins betreute Wohnen
Klar sei aber, dass der 45-Jährige eine Gefahr nicht nur für seinen Vater, sondern auch für die Allgemeinheit sei. Deswegen müsse er in der Klinik bleiben. Immerhin habe sich dort eine leichte Besserung seiner wahnhaften Störung eingestellt.
Vielleicht kann der 45-Jährige eines Tages in einer Einrichtung für betreutes Wohnen unterkommen, doch dafür müsse er, so der Richter, auch seine Drogenabhängigkeit in den Griff bekommen.