Die Staatsanwaltschaft hat nach monatelangen Ermittlungen der Kriminalpolizei eine brisante Anklage verschickt: Ein Feuerwehrmann ist von den Strafverfolgern angeklagt. Dies bestätigte auf Nachfrage dieser Redaktion der Sprecher der Strafverfolger, Andreas Mathy.
Um was geht es? „Der Tatvorwurf lautet auf schwere Brandstiftung“, sagt Mathy weiter. Zur Beweislage und anderen Details will er sich nicht äußern. „Die Akte ist jetzt beim zuständigen Gericht“, erklärt er.
Schöffengericht soll den Fall verhandeln
Angeklagt ist der Feuerwehrmann beim Schöffengericht in Villingen. Das heißt: Verantworten muss sich der Beschuldigte damit aller Voraussicht nach vor einem hauptberuflichen Richter, der als Vorsitzender die Hauptverhandlungen führt. Ihm zur Seite stehen zwei Laienrichter, die sogenannten Schöffen.
Amtsgerichts-Sprecher Bernhard Lipp bestätigt: „Diese Anklage ist beim Schöffengericht eingegangen.“ Alles weitere liege nun in den Händen von Christian Bäumler. Dieser müsse nun, so Richter Bernhard Lipp weiter, zunächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Dies sei noch nicht geschehen. Fest steht aber. Herrin des Verfahrens ist nun das Schöffengericht. Die Hauptverhandlung im Gerichtssaal sei auch „noch nicht terminiert“, will Lipp eventuellen, weiteren Prüfungen von Richter Bäumler nicht vorgreifen.
Seinerzeit ein großer Löscheinsatz
„Angeklagt ist ein Brand vom 15. Mai 2022 in Brigachtal mit einem Sachschaden von 400.000 Euro“, fasst Bernhard Lipp zusammen. Rückblende: Das Feuer schreckte seinerzeit die Bewohner eines älteren Gebäudes direkt an der Ortsdurchfahrt in der Nacht auf den 15. Mai gegen 2.40 Uhr auf. Mehrere Familien wohnten dort. Alle konnten unverletzt das Anwesen verlassen, so seinerzeit die Polizei. Die Bewohner sollen damals aber ihr gesamtes Hab und Gut verloren haben.
Das Haus ist heute wieder bewohnt. Offenbar gelang es, in der Brandnacht die Substanz des Gebäudes weitgehend zu bewahren. Die Polizei meldete nach dem Feuer des Anwesens an der Klengener Hauptstraße: „Die Feuerwehren aus Brigachtal, Villingen, Bad Dürrheim und Tuningen waren mit 62 Kräften vor Ort.“
Der Fall hat indessen eine besondere Vorgeschichte. Keine zwei Monate nach dem Feuer hatte die Polizei einen Tatverdächtigen ermittelt.
Staatsanwaltschafts-Sprecher Mathy erklärte seinerzeit dazu: „Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Konstanz hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erlassen.“ Kurios: Für das Villinger Amtsgericht erklärte damals Richter David Böhm, dass der Haftbefehl „nach mündlicher Vernehmung des Beschuldigten außer Vollzug gesetzt worden“ sei.
Hin und Her innerhalb der Justiz
Im Klartext: Der Verdächtigte sollte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft rasch hinter Schloss und Riegel, ein Haftbefehl wurde auch von einem Richter gezeichnet. Ein anderer Richter desselben Gerichts stoppte dies dann wiederum „nach der Einvernahme des Verdächtigen“. Ein Sprecher der Justiz-Behörde ließ damals durchblicken, dass die Beweislage als zu dünn erachtet worden sei für eine Haft.
Jetzt ist der Mann angeklagt. Bis zum Prozessbeginn, wie die Hauptverhandlung landläufig genannt wird, kann noch viel geschehen. Alles liegt nun in der Entscheidung von Richter Christian Bäumler.