Beim Zusammenstoß von Zug und Kleinwagen am 23. Dezember 2023 wird niemand verletzt. Jetzt droht der Autofahrerin aber ein Strafverfahren.
Es war an einem Bahnübergang: Die 34-Jährige bleibt mit ihrem Wagen im Gleisbett stecken. Auf dem Rücksitz: ihr einjähriges Kind. Ein Zug nähert sich. Die Frau kann sich und ihr Kind rechtzeitig in Sicherheit bringen. Die Fahrgäste und der Zugführer kommen mit dem Schrecken davon.
Weswegen die Staatsanwaltschaft ermittelt
Jetzt werde wegen eines möglichen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. bestätigt der Erste Staatsanwalt Andreas Mathys aus Konstanz. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Erfüllt ist der Straftatbestand, wenn die Sicherheit des Bahn-, Schiffs- oder Flugverkehrs beeinträchtigt wird und dadurch Menschenleben oder Sachen gefährdet werden. Geregelt ist das in Paragraph 315 des Strafgesetzbuchs.
„Viele Delikte sind nur vorsätzlich begehbar, diese Tat kann allerdings auch fahrlässig begangen werden“, schränkt Mathys ein. Dann fällt der Strafrahmen niedriger aus. Bis zu zwei Jahre Haft sind dafür vorgesehen. Das zu beurteilen sei jeweils vom Einzelfall abhängig und nicht immer einfach zu entscheiden.
Solche Fälle sind juristisch schwierig
Juristisch bewertet wird dabei die Handlung der Beschuldigten. „Benzinmangel als Ursache dafür, dass das Auto auf den Gleisen stehen bleibt, wäre voraussagbar“, gibt Mathys ein Beispiel zum Verständnis, um welche Feinheiten es geht. „Für einen technischen Mangel gilt das hingegen nicht. Dann wäre die Situation eventuell nicht einmal fahrlässig herbeigeführt worden.“ Und ganz wichtig: Ein Verschulden muss auch nachgewiesen werden.
Als das Auto feststeckte, konnte die 34-jährige Fahrerin den Unfall offenbar nicht mehr verhindern. Sie habe noch Hilfe holen wollen, nachdem sie den Wagen zusammen mit ihrem Kind verlassen hatte, sagte Polizeisprecher Dieter Popp im Nachgang. Doch der Akku ihres Mobiltelefons sei leer gewesen.