Tobias Lange

Das Coronavirus hat sich in wenigen Tagen in alle Bereiche des täglichen Lebens ausgebreitet: Veranstaltungen werden abgesagt, der Plausch auf der Straße ist Verboten, wenn zu viele Menschen dabei zusammenkommen, Kliniken bereiten sich auf Patienten vor.

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Auch wirtschaftlich hat das Virus große Auswirkungen, sodass insbesondere Inhaber kleinerer Unternehmen um ihre Existenz bangen müssen. Hier soll ein Soforthilfepaket von Bund und Land greifen, an dem auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg als Ansprechpartner für die Region beteiligt ist.

Hilfe bei drohender Insolvenz

„Das Land und der Bund haben ein massives Hilfsprogramm auf den Weg gebracht, um den Unternehmen in der Corona-Krise zu helfen“, sagt IHK Justiziar Wolf Dieter Bauer. Ziel sei es, dass Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige schnell und unbürokratisch Hilfe bekommen.

Die Fördersumme wird nur dann ausbezahlt, wenn das Unternehmen wegen der Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage geraten ist und die laufenden Kosten nicht bezahlt werden können. Dies müssen die Unternehmen in ihrem Antrag nachweisen. Neu sei aber, dass die Soforthilfen ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt werden.

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Die Höhe der Soforthilfe ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und von der Summe, die zur Deckung der laufenden Kosten fehlt. Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten bis zu 9000 Euro für drei Monate. Bei bis zu zehn Angestellten sind es maximal 15 000 Euro und bei bis zu 50 Beschäftigten höchstens 30 000 Euro.

40 Mitarbeiter bearbeiten Anträge

Die IHK nimmt die Anträge entgegen und prüft sie auf Plausibilität. Dafür seien 40 Mitarbeiter in zwei Schichten im Einsatz, „um eine möglichst zügige Bearbeitung zu garantieren“, erklärt Wolf Dieter Bauer. In den ersten fünf Tagen seien 5300 Anträge eingegangen – also etwa ein Viertel der 21 247 Mitgliedsunternehmen.

Das sei im Vergleich zu anderen Regionen eine geringe Zahl, was der Justiziar damit erklärt, dass es in der Region vergleichsweise weniger Gastronomie gebe. „Das sind die, die am frühesten zu machen mussten.“

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Thomas Albiez, Geschäftsführer der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, bewertet die Maßnahme positiv. Es handle sich um angemessene Summen, mit denen Betriebe bis zur nächsten Entscheidung über die Runde kommen können, meint er. Gleichzeitig macht er deutlich, dass es große Verunsicherungen gebe: „Alle Unternehmen spüren die Auswirkungen der Krise.“

Gleichzeitig ist Thomas Albiez davon überzeugt, dass die Krise in Sachen Digitalisierung einiges beschleunigt hat. „Jetzt sehen wir, wie existenziell die Breitbandversorgung ist“, sagt er. Und viele Unternehmen müssen sich mit für sie neuen Arbeitsweise – etwa Telefonkonferenzen – auseinandersetzen. „Das wird ein nachhaltiger Effekt sein“, ist der IHK-Geschäftsführer überzeugt.

So funktioniert die Antragsstellung

1. Antrag herunterladen: Laden Sie den Antrag auf Soforthilfe von der Internetseite des Wirtschaftsministeriums herunter.

2. Antrag vollständig ausfüllen: Füllen Sie den Antrag vollständig am Computer aus und speichern Sie das Dokument am Ende ab.

3. Antrag ausdrucken und unterschreiben: Drucken Sie den vollständig ausgefüllten Antrag anschließend aus und unterschreiben Sie ihn. Mit der Unterschrift geben Sie eine eidesstattliche Versicherung ab, dass die Angaben richtig sind.

4. Einscannen oder abfotografieren: Scannen Sie den unterschriebenen Antrag ein oder erstellen Sie mit ein gut leserliches Foto davon.

5. Antrag digital einreichen: Rufen Sie anschließend diese Internetseite auf. Dabei kann es laut IHK zu längeren Wartezeiten kommen. Füllen Sie das Formular auf dieser Seite aus und fügen Sie im Feld „Ihr Soforthilfeantrag“ den eingescannten oder fotografierten Antrag an. Bestätigen Sie den Datenschutzhinweis und geben Sie den Zeichencode zur Sicherheitsprüfung ein. Danach klicken Sie am Ende der Seite auf Absenden.