Was öffnet wann im Schwarzwald-Baar-Kreis? Das fragen sich derzeit viele Menschen angesichts der bundesweit sinkenden Corona-Zahlen der vergangenen Tage und Wochen. Der alles entscheidende Wert für mögliche Lockerungen ist die dabei die Sieben-Tage-Inzidenz, die die Neuansteckungen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner beschreibt. Liegt dieser Wert an mehreren aufeinanderfolgenden Werktagen unter den Grenzwerten 165, 150, 100, 50 und 35, dann werden weitere Öffnungsschritte wirksam, die durch Bund und Land festgelegt wurden.

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Rückblick

Seit dem 9. Mai verzeichnet der Schwarzwald-Baar-Kreis sinkende Inzidenzwerte. Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte am 13. Mai erstmals eine Sieben-Tage-Inzidenz mit 179,8 festgestellt, die unter 200 lag. Am 20. Mai wurde die Marke von 165 und gleichzeitig die Schwelle von 150 unterschritten, was erste Lockerungen für den Einzelhandel, Kindertageseinrichtungen und Schulen ab Samstag, 22. Mai bedeuteten. Wie das Landratsamt nun mitteilt, wurde am Dienstag, 25. Mai durch das RKI erstmals ein Inzidenzwert unter 100 für den Landkreis festgestellt. Der Wert wurde mit 98,8 angegeben.

Wenn die Zahlen weiter sinken

Das bedeutet, wenn der Wert in den kommenden fünf Werktagen nicht über 100 klettert, dass frühestens ab Montag, 31. Mai die Bundesnotbremse außer Kraft treten wird. Zeitgleich würde Öffnungsstufe eins der Corona-Verordnung gelten. Konkret könnte dann nach den Pfingstferien wieder Wechsel- oder Präsenzunterricht stattfinden. Treffen im öffentlichen und privaten Raum mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten wären wieder möglich, Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Ausgangsbeschränkungen würden wegfallen. Die Perspektive für den Einzelhandel: „Click&Meet“ mit einem Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche ohne Testkonzept.

Mit einem Test-, Impf- oder Genesenennachweis wären ohne Voranmeldung sogar zwei Kunden pro 40 Quadratmeter möglich. Gastronomiebetriebe könnten von 6 bis 21 Uhr mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen außen und innen sowie einer Begrenzung der Gäste-Anzahl auf eine Person je 2,5 Quadratmeter Gesamtraumfläche wieder öffnen. Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen, aber auch Fahrten mit Reisebussen, Seilbahnen, Ausflugsschiffen oder Museumsbahnen sind wieder erlaubt. Gleiches gilt für Freizeiteinrichtungen im Freien für bis zu 20 Personen, wie etwa Minigolfanlagen, Hochseilgärten oder Bootsverleih. Die Öffnungsschritte im Detail lesen Sie weiter unten.

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Bei steigenden Werten

Die Aussichten auf Lockerungen stehen im Landkreis allerdings noch auf wackeligen Beinen. Aufgrund der Feiertage und der reduzierten Anzahl an Testungen könnten sich die bestätigten Neuinfektionen auf die kommenden Tage verschieben und die Inzidenz erneut über den Wert von 100 steigen lassen. Eine Lockerung der Einschränkungen würde sich entsprechend nach hinten verschieben und die aktuelle Regelung würde weiterhin gelten.

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Mögliche Lockerungen im Detail

Die im folgenden genannten Öffnungsschritte und Datumsangaben seitens des Landratsamtes bedingen, dass der Inzidenzwert im Landkreis in den kommenden Tagen weiterhin unter 100 bleibt.

  • Für Schulen: Nach den Pfingstferien ist damit zu rechnen, dass wieder Wechsel- oder Präsenzunterricht stattfindet. Die Regelungen hierzu werden noch bekannt gegeben.
  • Für Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Kindergärten): Der Regelbetrieb ist möglich seit Samstag, 22. Mai (Inzidenz unter 165). Die Testpflicht für Kinder und Mitarbeitende (Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes) bleibt dagegen vorerst bestehen. Diese Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird beziehungsweise mit Ablauf des 6. Juni. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können ab Montag, 31. Mai mit bis zu 10 Schülern (kein Tanz-, Ballett-, Gesangs- oder Blasmusikunterricht) unterrichten (Öffnungsschritt 1). Archive, Büchereien und Bibliotheken können ab Montag, 31. Mai wieder für eine Person pro 20 Quadratmeter öffnen (Öffnungsschritt 1).
  • Für den privaten Bereich: Ab Montag, 31. Mai sind Treffen im öffentlichen und privaten Raum mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Zudem gelten ab Montag, 31. Mai keine Ausgangsbeschränkungen mehr.
  • Für den Einzelhandel: Seit Samstag, 22. Mai können Einzelhändler wieder „Click&Meet“ mit einem Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche (mit Testkonzept) anbieten (Inzidenz unter 150). Sinkt die Inzidenz weiterhin wie bisher, ist ab Montag, 31. Mai wieder „Click&Meet“ mit einem Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche möglich (ohne Testkonzept). Mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis sind ohne Voranmeldung zwei Kunden pro 40 Quadratmeter möglich (Öffnungsschritt 1).
  • Gastronomie: Ab Montag, 31. Mai können Gastronomiebetriebe von 6 bis 21 Uhr mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen außen und innen mit der weiteren Begrenzung der Anzahl der zeitgleich anwesenden Kunden auf eine Person je 2,5 angefangene Quadratmeter Gesamtraumfläche öffnen (Öffnungsschritt 1).
  • Beherbergungsbetriebe: Touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und ähnliches sind ab Montag, 31. Mai möglich (Öffnungsschritt 1).
  • Touristischer Verkehr: Fahrten mit Reisebussen, Seilbahnen, Ausflugsschiffen, Museumsbahnen und ähnliches sind ab Montag, 31. Mai wieder möglich (Öffnungsschritt 1).
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen: Theater, Opern, Kulturhäuser, Kino und ähnliches können Veranstaltungen außen mit bis zu 100 Personen ab Montag, 31. Mai durchführen (Öffnungsschritt 1). Zoologische und botanische Gärten können ab Montag, 31. Mai für eine Person pro 20 Quadratmeter öffnen (Öffnungsschritt 1). Freizeiteinrichtungen, wie zum Beispiel Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliches im Freien, können ab Montag, 31. Mai für bis zu 20 Personen öffnen (Öffnungsschritt 1). Außenbereiche von Schwimmbädern aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang können für eine Person je 20 Quadratmeter ab Montag, 31. Mai öffnen (Öffnungsschritt 1).
  • Für Sportliche: Ab Montag, 31. Mai ist kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten außen möglich. Spitzen- und Profisport kann außen mit bis zu 100 Zuschauern durchgeführt werden (Öffnungsschritt 1).
  • Für Religionsgemeinschaften: Ohne Anmeldung sind Veranstaltungen zur Religionsausübung ab Montag, 31. Mai möglich (Öffnungsschritt 1).
  • Tierpflege: Tiersalons oder Tierfriseurbetriebe können ab Montag, 31. Mai öffnen. Erlaubt ist dann ein Kunde pro 20 Quadratmeter Fläche (Öffnungsschritt 1).
  • Körpernahe Dienstleistungen: Bei körpernahen Dienstleistungen entfällt ab Montag, 31. Mai die Testpflicht, soweit Kunden während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung eine medizinische Maske oder einen Atemschutz dauerhaft tragen kann (Bedingungen: alle Beteiligte müssen medizinische Masken oder einen Atemschutz tragen, vorherige Terminbuchung und Inzidenz unter 100).