Statt im Schrank landen sie im Schredder: Der Zoll in Deißlingen hat vor wenigen Tagen insgesamt 18 gefälschte Umhängetaschen zweier namhafter Luxuslabels in einem Postpaket aus China entdeckt.

Wie das Hauptzollamt in Singen berichtet, hatte ein junger Mann aus Villingen-Schwenningen die Plagiate für rund 100 US-Dollar im Internet gekauft – beim aktuellen Dollarkurs sind das 5,11 Euro pro Stück.

Unsortiert und lieblos verpackt

Nach Aussage des Anfang 20-Jährigen hatte er die Modelle für sich und Freunde bestellt, um das tägliche Outfit durch die farblich abgestimmten Umhängetaschen
modisch zu ergänzen, berichtet das Zollamt. Schon beim Öffnen der Paketsendung fiel dem Abfertigungsbeamten auf, dass die Luxustaschen unsortiert und ohne die üblicherweise aufwendige Verpackung versendet wurden.

Luxus wird auch luxuriös verpackt

„Bei einem Luxusprodukt ist im Normalfall nicht nur das Produkt an sich Luxus, sondern auch die Verpackung“, sagt Sonja Müller von der Pressestelle des Hauptzollamts. Beispielsweise ein schöner Beutel, damit eine noble Tasche auch bei Nichtgebrauch sicher aufbewahrt werden kann.

Gefälschte Designer-Taschen stehen auf diesem Archivbild auf einer Straße in Mailand. Durch die Aktivitäten von Produktfälschern ...
Gefälschte Designer-Taschen stehen auf diesem Archivbild auf einer Straße in Mailand. Durch die Aktivitäten von Produktfälschern entgehen den Staaten der Europäischen Union Steuereinnahmen in Höhe von vielen Milliarden Euro pro Jahr. Das Deißlinger Zollamt hat aktuell 18 gefakte Luxustaschen einkassiert. | Bild: Daniel Naupold/dpa

Die minderwertige Aufmachung, die schlechte Verarbeitung sowie der niedrige Preis hätten die Vermutung erhärtet, dass es sich um Plagiate handeln dürfte. Die Taschen wurden daher sichergestellt und die Markeninhaber informiert.

Zivilrechtliche Verfahren drohen

Mittlerweile haben diese bestätigt, dass es sich um Fälschungen handelt. „Die sichergestellten Handtaschen werden vom Zoll vernichtet. Außerdem drohen dem Mann zivilrechtliche Verfahren der Markeninhaber“, so Daniela Bippus, Leiterin des
Zollamts Deißlingen.

Hersteller möchten anonym bleiben

Um welche Marken es sich bei den Plagiaten handelt, darf Sonja Müller nicht sagen. „Dafür haben wir von den Markenrechtsinhabern keine Freigabe erhalten. Das ist bei Luxusprodukten oft so“, erklärt die Pressesprecherin. Die wenigsten Hersteller möchten, dass bekannt wird, dass Fälschungen ihrer Waren im Internet gekauft werden können.

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Der Zoll wird tätig, wenn Markenrechteinhaber einen Antrag auf Grenzbeschlagnahmung gestellt haben, sagt Sonja Müller. Die Kriterien können dabei ganz unterschiedlich sein und werden von den Rechteinhabern festgelegt.

So etwa, dass Taschen einer bestimmten Marke ab einer bestimmten Stückzahl bei der Einfuhr beschlagnahmt werden sollen. Von den Markeninhabern gibt es wiederum detaillierte Hinweise, woran die Echtheit der Produkte erkannt werden kann.

Hersteller entscheidet über rechtliche Schritte

Gibt es Zweifel an der Authentizität der Waren, nimmt der Zoll Kontakt mit den Herstellern auf, deren Rechtsabteilung sich dann meist relativ schnell melde. Inwieweit Hersteller bei Fälschungen eine gewisse Toleranz walten lassen, liege in deren eigenem Ermessen, sagt Sonja Müller.

Fälschungen werden unwiederbringlich vernichtet

Auf die Taschen müssen der junge Mann und seine Freunde indes verzichten: Sie werden vernichtet. Manche beschlagnahmte Ware wird geschreddert, andere verbrannt: „Es ist auf jeden Fall sichergestellt, dass niemand die Waren aus dem Müll holen kann“, sagt Sonja Müller.

Das Online-Handelsaufkommen habe seit der Corona-Pandemie spürbar zugenommen. Oft sei den Menschen dabei nicht bewusst, wo sie eigentlich bestellen, sagt die Pressesprecherin des Hauptzollamtes. Webseiten würden oft den Eindruck erwecken, dass die Ware sich in Europa befinde und von dort aus versandt würde, dabei befinde sie sich in Wahrheit irgendwo in Fernost.

Per Mausklick zum Wunschgewicht

Längst sind es nicht nur gefälschte Luxusartikel, die von den Zollbeamten aus dem Verkehr gezogen werden. Auch Medizinprodukte seien oft darunter. „Ich sage mal so: Viele Menschen möchten schlank oder sehr stark sein“, sagt Sonja Müller. Vermeintliche Wundermittel aus dem Internet, die mit dem deutschen Arzneimittelrecht kollidieren, sind da oft nur einen Mausklick weit entfernt.

Strenges Arzneimittelrecht

Das Arzneimittelrecht in Deutschland gilt als sehr streng. „Zum Glück“, sagt die Pressesprecherin. „Auf der Verpackung steht vielleicht dasselbe, für die Inhaltsstoffe können aber ganz andere Wertgrenzen gelten.“ Sie empfiehlt bei Unsicherheiten, die Webseite des Zolls zu besuchen. Hier gibt es Antworten zu allen Fragen rund um internationale Bestellungen, eventuell anfallende Abgaben und rechtliche Hinweise.

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