Ein 43-jähriger, selbst rauschgiftsüchtiger Drogenhändler aus Villingen-Schwenningen ist in Rekordzeit wieder straffällig geworden. Dafür hat er jetzt ein neues Urteil des Landgerichts Konstanz erhalten.

Gerade mal einen Monat nach einem einschlägigen Urteil desselben Landgerichtes war bei ihm schon wieder die Polizei vor der Tür gestanden.

Bewaffneter Handel mit Drogen

Konkret hatte ihn das Landgericht Konstanz damals zu drei Jahren und sieben Monaten Haft wegen des bewaffneten Handels mit nicht geringen Mengen an Betäubungsmitteln verurteilt. Er bekam aber auch die Chance auf eine Therapie in einer Entziehungsanstalt.

Die Hausdurchsuchung zeigte dann: Er lagerte in seiner Wohnung rund ein Pfund Amphetamin, rund 200 Gramm Marihuana, eine kleine Menge Kokain, 2630 Euro und in der Nähe der Drogen zwei Taschenmesser.

Jetzt musste sich der 43-Jährige beim jüngsten Prozess wieder wegen bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Landgericht Konstanz verantworten.

Eine Therapie war geplant

Im Prozess im Sommer wurde noch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das bedeutete, dass der Mann, der zudem drei Mal gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte, das Gefängnis noch vermeiden konnte – ausgenommen die Untersuchungshaft von drei Monaten. Er hätte stattdessen in einer Anstalt eine Therapie gemacht.

In alte Gewohnheiten verfallen

Nach diesem wohlwollenden Urteil wartete er auf einen Platz dort und befand sich bis dahin in Freiheit. Dort rutschte der 43-Jährige schnell in alte Gewohnheiten.

Er konsumierte Drogen und handelte mit ihnen. Im Zuge von Ermittlungen flog auf, dass der Angeklagte wieder im Geschäft war.

Der Angeklagte räumte dies auch vor Gericht auch ein. Mit den Verkäufen habe er seinen Konsum finanzieren wollen. Andere Punkte der Anklage wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, um die Sache zu beschleunigen.

Das Landgericht Konstanz dürfte der 43-Jährige aus Villingen-Schwenningen zu Genüge kennen: Innerhalb kurzer Zeit finden hier zwei ...
Das Landgericht Konstanz dürfte der 43-Jährige aus Villingen-Schwenningen zu Genüge kennen: Innerhalb kurzer Zeit finden hier zwei Prozesse gegen ihn statt (Archivbild). | Bild: Wagner, Claudia

Mann braucht geschützte Umgebung

Der forensische Psychiater, der den Mann schon im ersten Prozess am Landgericht Konstanz begutachtet hatte, und nun wieder als Sachverständiger aussagte, stellte über den Angeklagten fest: Der Mann brauche eine geschützte Umgebung. Im Gefängnis nehme er keine Drogen.

Das könnte Sie auch interessieren

Der Fachmann sagte weiter, er gehe davon aus, dass der 43-Jährige im Freien nicht genügend Kraft habe, um von den Drogen zu lassen. Die Taten stünden im Zusammenhang mit seiner schweren Sucht.

Eine Therapie bringe möglicherweise Erfolg. Die Persönlichkeit des Angeklagten sei jedenfalls noch nicht völlig zerstört durch die Drogen.

Seit 25 Jahren Drogenkonsum im Fokus

Das Leben des 43-Jährigen dreht sich seit rund 25 Jahren um den Konsum. Nach eigenen Angaben kam er ab den 16. Lebensjahr in Kontakt mit Drogen.

Ab dem 18. Lebensjahr griff er fast täglich zu Cannabis, seit dem 19. Lebensjahr kam Amphetamin hinzu. Gelegentlich, wenn es die finanziellen Verhältnisse zuließen, konsumierte er Kokain.

Obwohl er abhängig ist, arbeitete der Angeklagte jahrelang bei einer Firma. Als sein Sohn geboren wurde, versuchte er den Konsum herunter zu fahren – ohne langfristigen Erfolg.

Seit dem Jahr 2013 stand er regelmäßig vor Gericht, unter anderem wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln, Beleidigungen, versuchter Nötigung, Körperverletzung.

Der Angeklagte sagte, er wolle von den Drogen loskommen, und ein normales Leben führen.

Chaotisch, aber nicht verwahrlost

Ein Polizeibeamter sagte als Zeuge vor Gericht aus, es habe mehrere Hinweise darauf gegeben, dass der Angeklagte mit Drogen handele. Der 43-Jährige sei kooperativ gewesen, und habe zum Beispiel gesagt, wo Drogen zu finden seien.

Man habe das Rauschgift etwa in einer Dose im Gefrierfach gefunden und in einem Tresor. Auf einem Couchtisch im Wohnzimmer seien Glasbretter mit Anhaftungen von Drogen gelegen, in einer Kommode und Tabakdose stapelten sich Tütchen zum Abpacken.

Richter urteilt zugunsten des Angeklagten

Der Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten wegen des Handels mit nicht geringen Mengen an Drogen verurteilt.

Zu seinen Gunsten wurde angenommen, dass die Taschenmesser auch zu einem anderen Zweck dienen könnten, als sie bei Streitigkeiten um Drogen einzusetzen. Der Vorwurf des bewaffneten Handelstreibens entfiel also.

Gleichzeitig wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Dennoch muss der Mann im jeden Fall in Haft.

Aller Voraussicht muss er bis zu zwei Drittel der alten Strafe absitzen, danach kann er in einer Entziehungsanstalt eine Therapie beginnen, die vermutlich 20 bis 24 Monate dauert. Wenn diese erfolgreich sein sollte, dann muss er nicht mehr ins Gefängnis.

Drogen hätten für 3800 Süchtige gereicht

„Das hätte auch viele Jahre mehr geben können“, sagte der Vorsitzende Richter Arno Hornstein bei der Verkündung des Urteils.

Wenn man sich vor Augen halte, wie viele Konsumeinheiten hinter dem gefundenen Stoff stehen, werde deutlich, dass es durchaus nicht wenig in der Wohnung des Angeklagten gefunden wurde. Er hätte 3800 Menschen mit Drogen versorgen können.

Das Urteil ist rechtskräftig. Alle Verfahrensbeteiligte verzichten auf Rechtsmittel.

Lesen Sie hier, wie der Prozess gegen Angeklagte ausgegangen ist, die 97 E-Bikes gestohlen haben.