St. Georgen – Wenn voraussichtlich im Mai die sanierte Marktplatztiefgarage eröffnet wird, müssen die Nutzer dort künftig Parkgebühren entrichten. Wie die Preisgestaltung nach dem Vorschlag der Verwaltung aussieht, wie die Öffnungszeiten sind und wie das Parken im Innenstadtbereich künftig allgemein geregelt wird, erläuterten Bürgermeister Michael Rieger, Stadtbaumeister Alexander Tröndle und die Leiterin des Ordnungsamtes, Anna Benner, im Pressegespräch.
Die gute Nachricht ist, dass das Parken in St. Georgen Stadtmitte auf den meisten der 781 öffentlichen Stellplätze in der Stadt auch künftig weitgehend kostenlos bleiben wird. Allerdings wird die erlaubte Gratis-Parkdauer, die mittels Parkscheibe geregelt wird, deutlich verkürzt. Und wer die Parkzeit überschreitet, muss, stärker als bisher mit einem Knöllchen rechnen. Das machte Bürgermeister Michael Rieger klar: „Wir werden strenger als bisher kontrollieren.“
Erklärtes Ziel der Verwaltung ist es demnach, die Verkehrsteilnehmer in die Tiefgarage zu bringen. Dort sollen 50 Cent pro halbe Stunde fällig werden. Im Abendtarif, der ab 18 Uhr gilt, soll für einen halben Euro eine ganze Stunde geparkt werden können. Mit diesen günstigen Tarifen will die Verwaltung die Hemmschwelle möglichst niedrig halten, die Tiefgarage zu nutzen. „Und mit dem Abendtarif wollen wir dazu beitragen, dass ein Besuch der Innenstadt auch abends, etwa für Gastronomiebesuche, attraktiv ist“, so Rieger. Er machte auch deutlich, „dass die Gebühren nicht für den Unterhalt der Tiefgarage ausreichen werden.“ Die Gebührenerhebung sei aber auch deswegen notwendig, weil die Stadt nur dadurch bei den Sanierungskosten die Vorsteuer in Höhe von 19 Prozent sparen kann, wenn der Parkraum bewirtschaftet werde. „Das ist bei einer Summe von knapp sechs Millionen Euro eine ordentliche Summe, die eingespart werden kann“, wie Rieger sagt – klar: da geht es mal eben um annähernd 1,2 Millionen Euro.
Während die Tiefgarage täglich von 7 Uhr bis 22 Uhr geöffnet ist – ein Zugang in die Tiefgarage ist nach 22 Uhr nur mit einem individuell auf dem Parkticket aufgedruckten Code möglich – sollen die Parkzeiten auf den Gratisparkplätzen zeitlich deutlich begrenzt werden. Je nachdem, wie nah das Fahrzeug am Stadtkern geparkt wird, gelten Parkbeschränkungen von 30 oder 60 Minuten. „Die Kurzparkzone von 30 Minuten reicht aus, um kurze Besorgungen zu machen, etwa zum Bäcker oder auf der Bank“, sagt Rieger. Das betrifft etwa die Schramberger Straße vom Bärenplatzkreisel entlang der Einkaufsmeile, die Hauptstraße gegenüber vom Rathaus sowie die obere Gerwigstraße.
Von der Kurzparkzone entlang der Einkaufsstraße erhofft sich die Verwaltung eine größere Fluktuation von Fahrzeugen, was wiederum dem Einzelhandel zugute kommen werde. „Wir haben mit den Vertretern des Handels- und Gewerbevereins gesprochen, sie finden das Konzept super“, sagt der Bürgermeister. Wer für einen Einkauf länger braucht oder beispielsweise einen Arzt- oder Friseurbesuch plant, muss sein Auto in einem etwas weiter weg gefassten Bereich parken, wo die Parkzeit eine Stunde frei ist.
Dauerparkplätze werden bleiben
Alle Parkflächen, die darüber hinaus vom Innenstadtring entfernt sind, bleiben als Dauerparkplätze zeitlich unbeschränkt frei. Dazu gehören beispielsweise die Parkplätze hinter dem Hotel „Federwerk“, im Schmiedegrund und auf dem Rossberg.
Auf eine Ausweitung der kostenpflichtigen Stellplätze im Innenstadtbereich außerhalb der Tiefgarage hat die Stadt aus Kostengründen verzichtet. „Wir müssten mehrere Kassenautomaten aufstellen, was neben Anschaffungskosten auch Unterhaltungskosten bedeutet“, so die Verwaltung bei ihrer Vorstellung der neuen Park-Welt in St. Georgen.
Wie Anna Benner erklärt, wird es für Anwohner an der Friedrichstraße und an der Rossbergstraße, die im Gebiet der 60 Minuten-Parkzeit liegen, eine Parkkarte geben, damit diese von der Kurzzeitregelung ausgenommen sind. „Allerdings gilt diese nur für ein bestimmtes Fahrzeug und nur für die angemeldete Straße“, stellt Benner klar, das diese Parkkarte kein Freiparkschein ist.
In der Tiefgarage werden 40 Prozent von 85 Parkplätze – abzüglich zehn Frauen-, zwei Behinderten- und vier E-Ladesäulen – an Dauermieter vermietet. Das sind in Summe 34 Stellplätze. Diese müssen aber künftig deutlich höhere Mieten bezahlen. Statt bislang 37 Euro soll ein Stellplatz künftig 80 Euro im Monat kosten. Weitere Ausnahmenregelungen werde es nicht mehr geben, wie Rieger deutlich machte: „Firmen und Betriebe müssen künftig auf ihren eigenen Flächen Stellplätze für ihre Mitarbeiter oder Dienstfahrzeuge schaffen.“ Ebenso sieht sich die Stadt nicht in der Pflicht, für Parkplätze von den Mietern zu sorgen, die in den Wohneinheiten rund um den Marktplatz wohnen: „Da muss sich der Vermieter kümmern.“
Vor vielen Jahren stand die Frage im Raum, ob man die Tiefgarage nicht besser zuschütten und sich das Geld für eine Sanierung sparen solle. Wie Stadtbaumeister Alexander Tröndle sagte, wäre das kein so einfaches Unterfangen gewesen: „Die Häuser rundherum sind direkt mit der Tiefgarage verbunden, manche Gebäude stehen sogar direkt darauf.“
Ziemlich schnell sei deswegen klar geworden, dass die Tiefgarage unter dem Marktplatz, ebenso wie die unterm Rathaus, saniert werden. Insgesamt kostet die Sanierung der beiden Tiefgaragen die Stadt rund elf Millionen Euro, so die Stadverwaltung.