Hans-Jürgen Kommert

Einmal mehr empfahl man in der jüngsten Gemeinderatssitzung Friedhelm Weber (SPD) der Stadtverwaltung Triberg, die Werbeanlagensatzung in ihrer jetzigen Form zu überarbeiten.

„Praktisch bei jeder Werbeanlage müssen wir eine Befreiung beschließen“, nannte Weber Gründe. Er frage sich, warum überhaupt abgestimmt werde, die Entscheidung werde ja sowieso nicht durchgesetzt, monierte er.

Befreiungen waren auch beim neuerlichen Antrag zu einer Werbeanlage nötig: Thomas Weisser beantragte, eine Anlage mit Wechselbeschilderung mit der Bewerbung des Weihnachtszaubers, alternativ dem Haus der 1000 Uhren und dem Modestadl im unteren Teil der Hauptstraße am Gebäude mit der Nummer 5 anbringen zu dürfen. Befestigt werden soll sie an einer Hauswand und in einer Größe von zweieinhalb mal fünf Metern.

Das sehe die Satzung definitiv nicht vor, eine Anbringung sei nur an der Stätte der Leistungserbringung zulässig, zeigte Bürgermeister Gallus Strobel auf. Er habe mit Weisser gesprochen. Nun stelle dieser den Antrag, ganzjährig an eben dieser Stelle für den Weihnachtszauber werben zu dürfen. Normalerweise seien Werbungen für Veranstaltungen nur für die Dauer der Veranstaltung zulässig, allerdings sei der Weihnachtszauber „essenziell wichtig für Triberg“, so Strobel. Daher warb er dafür, die Tafel ganzjährig zu genehmigen, denn der Weihnachtszauber betreffe die ganze Stadt.

Auch Klaus Wangler (CDU) plädierte für eine Abschaffung der Verordnung. „Wir müssen ja jeden Einzelfall sowieso prüfen“, so seine Aussage. Susanne Muschal (SPD) stellte sich eher gegen eine Abschaffung, Dagegen müsse sie endlich gründlich überarbeitet werden. Bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde dem Gesuch auf ganzjährige Bewerbung des Triberger Weihnachtszaubers das Einvernehmen erteilt.