Tatort: Villinger Innenstadt. Am 1. August vergangenen Jahres soll ein 23-Jähriger hier 0,7 Gramm Kokain verkauft haben. Erwischt wurde er allerdings bereits zum vierten Mal wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Nun musste sich der junge Mann vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Villingen verantworten.
Bereits mit 16 Jahren süchtig
Die Staatsanwaltschaft warf dem 23-Jährigen den Besitz und vorsätzliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor. Während des Prozesses offenbarte sich die tragische Geschichte des Angeklagten, der bereits seit seinem 16. Lebensjahr süchtig ist.
Er will jetzt aber versuchen, von den Drogen loszukommen. Dies floss in ein mildes Urteil ein von einer Bewährungsstrafe von einem Jahr mit der Auflage einer Therapie und der Ableistung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Angeklagter gesteht vollumfänglich
Richter Bernhard Lipp eröffnete das Verfahren mit einem nichtöffentlichen Verständigungsgespräch zur Sachlage, dessen Ergebnis ein vollumfängliches Geständnis des Angeklagten war. Im Anschluss referierte der Beschuldigte über seine mehrjährige Drogensucht, die im Alter von 16 Jahren mit dem Konsum von Marihuana und Ecstasy begonnen und zwei Jahre später mit dem Konsum von Kokain seinen Höhepunkt gefunden habe.
Entgiftung auf der Reichenau und Therapie in Tübingen
Der Angeklagte, der wegen Drogenbesitzes im Jahr 2021 bereits eine Bewährungsstrafe erhalten hatte, gestand vor Gericht seine Sucht ein und gab an, zeitnah eine Entgiftung auf der Insel Reichenau und eine anschließende sechsmonatige Therapie in Tübingen durchführen zu wollen. Er bereue seine Vergangenheit und bitte um die Chance und Unterstützung, noch einmal neu anfangen zu können.
Positive Prognose eines Sachverständigen
Ein im Anschluss gehörter Jugendsachverständiger stellte dem jungen Mann eine positive Sozialprognose aus und empfahl die Anwendung des Jugendstrafrechtes, da die kriminelle Laufbahn des Angeklagten bereits zu Zeiten begonnen habe, in denen dieser minderjährig gewesen sei.
Staatsanwalt fordert eine Geldstrafe
Die Staatsanwaltschaft folgte der Empfehlung des Sachverständigen und plädierte für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr mit einer Bewährungsdauer von drei Jahren und der Auflage einer Therapie sowie einer Geldauflage von 1000 Euro. Der Verteidiger folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, bat jedoch darum, von einer Geldstrafe abzusehen, da sein Mandant während der Entgiftung und Therapie lediglich über ein Taschengeld verfügen würde und eine Zahlung sich deshalb schwierig gestalte.
Richter wünscht dem Angeklagten alles Gute
Richter Bernhard Lipp verurteilte den geständigen Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr mit der Auflage einer Therapie und der Ableistung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Lipp betonte, dass die milde Strafe unter Berücksichtigung des Jugendstrafrechtes nur wegen des hohen, mehrjährigen Suchtdrucks des Angeklagten und dessen Bereitschaft, sein Leben durch Entgiftung und Therapie in den Griff zu bekommen, erfolgt sei und wünschte dem Verurteilten viel Glück und Erfolg bei der Bekämpfung seiner Sucht.