„Für eine Schadensbilanz ist es noch zu früh, weil zunächst die Waldwege freigesägt werden müssten, um sich ein genaues Schadensbild zu machen“, erläutert Dr. Tobias Kühn, Leiter des Forstamtes der Stadt Villingen-Schwenningen. Auf das Forstpersonal und die Forstunternehmer warte ein arbeitsreiches Jahr, das in der ersten Jahreshälfte vor allem durch die Sturmholzaufarbeitung gekennzeichnet sein werde, so Kühn.
Schäden im Privatwald
Auch im Privatwald gab es zahlreiche Schäden. Das Forstamt der Stadt Villingen-Schwenningen bittet daher die privaten Waldeigentümer, sich in den nächsten Tagen selbst ein Bild über die Schäden zu machen und möglichst rasch mit der Aufarbeitung zu beginnen. „Die Zeit drängt, denn sobald das Frühjahr Einzug halte, fliegt der Borkenkäfer„, berichtet der Forstamtsleiter.
Vom Sturm geworfene oder abgebrochene Bäume sind für die Borkenkäfer eine ideale Brutmöglichkeit. Da aufgrund der letzten beiden deutlich zu warmen Jahre 2018 und 2019 die vorhandene Borkenkäferpopulation ohnehin schon groß sei, sei Gefahr im Verzug: „Wir müssen alles daransetzen, damit das Sturmholz so schnell wie möglich aufgearbeitet und abgefahren wird“, appelliert Kühn an die Privatwaldeigentümer.

Privatwaldeigentümer, die selbst nicht in der Lage sind das Sturmholz aufzuarbeiten, können sich an das Forstamt wenden. Das Forstamt wird die Privatwaldeigentümer im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unterstützen, gefordert sind aber in erster Linie die Eigentümer selbst.
„Für die Privatwaldeigentümer hat sich zum 1. Januar 2020 durch die Forstneuorganisation einiges geändert“, erläutert Roland Brauner, stellvertretender Forstamtleiter bei der Stadt Villingen-Schwenningen. Jeder private Waldeigentümer, für den das Forstamt eine Betreuungsleistung erbringe, müsse zuvor einen Vertrag abschließen. „Ohne Vertrag dürfen wir kein Holz verkaufen und keine Aufarbeitung beauftragen“, bringt es Brauner auf den Punkt.

Die reine Beratung sei aber weiterhin kostenlos, auch die Ansprechpartner seien die Gleichen geblieben. Für Privatwaldeigentümer auf den Gemarkungen Villingen-Schwenningen und Unterkirnach ist das Forstamt der Stadt Villingen-Schwenningen die zuständige Untere Forstbehörde, für alle anderen Gemarkungsgemeinden ist das Kreisforstamt der richtige Ansprechpartner.