Die ersten verstärkten Kontrollen in der Villinger Fußgängerzone sind vorüber. Die Reaktionen der Ertappten, die die Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdiensts, im Volksmund Stadtsheriffs genannt, mitbekamen, zollten von keinerlei Verständnis. „Eine nicht unerhebliche Anzahl von Verwarnungen wurde ausgesprochen“, berichtete Madlen Falke, Sprecherin der Stadt. Alles in allem habe „keine Einsicht„ bei Autofahrern, die unerlaubt die Fußgängerzone nutzten, bestanden.

Das könnte Sie auch interessieren

Ein Schwerpunkt war in den vergangenen Wochen „mehrfach täglich“ der Latschari-Platz. Dort hätten Autofahrer gegenüber den Stadtsheriffs „mit dem größten Recht“ behauptet, sie dürften in der Fußgängerzone parken. Sie müssten schließlich Bankgeschäfte tätigen, lautete ein Argument. Die Mitarbeiter des Bürgeramts gingen so vor, dass sie zwar nicht von weitem sichtbar waren, stellten den Autofahrern aber auch keine Falle. Dennoch sprach sich die Kontrollen schnell herum, die Stadtsheriffs sahen sogar Autos abrupt abdrehen. Auch für den Lieferverkehr ist unter der Woche ab 11 Uhr Schluss. Dann dürfen auch keine Lastwagen mehr verkehren, die Waren transportieren. In einem Fall mussten die Stadtsheriffs sogar eine Verwarnung von 75 Euro für einen Lkw über 3,5 Tonnen aussprechen.

Das könnte Sie auch interessieren

Eine Auge geworfen wurde auch auf die Radler. Hier hatten vor allem die Bündnisgrünen beklagt, dass sie zum Teil regelrecht durch die Fußgängerzone rasen. Radler dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit die Bereiche nutzen, die wenigsten halten sich daran. Doch hier wollten die Stadtsheriffs vor allem Aufklärungsarbeit leisten, sie sprachen nur Verwarnungen aus, wenn es unbedingt notwendig war. Doch selbst hier stießen die Mitarbeiter nicht immer auf Verständnis. „Es gab einen Ermessensspielraum“, betonte Falke, den die städtischen Mitarbeiter auch ausgenutzt hätten. Sei ihnen signalisiert worden, dass angehaltene Radler künftig mehr auf die Geschwindigkeit achten, hätten sie es in der Regel bei einer mündlichen Ermahnung belassen.

Brennpunkt Fußgängerzone: Noch hat es sich nicht herumgesprochen, dass auch Paketdienste hier keine Sonderrechte haben.
Brennpunkt Fußgängerzone: Noch hat es sich nicht herumgesprochen, dass auch Paketdienste hier keine Sonderrechte haben. | Bild: Hahne, Jochen

Die Kontrollen werden in nächster Zeit fortgesetzt, kündigte Falke an. Geachtet hätten die Kräfte des kommunalen Ordnungsdienstes auch darauf, dass die Fahrzeuge, die über eine Ausnahmegenehmigung verfügen, tatsächlich die kürzeste Strecke nehmen. Nicht erlaubt ist es auch Inhabern einer Ausnahmegenehmigung, die Fußgängerzone nur zur Durchfahrt zu nutzen.

Poller zu teuer

Viele Städte behelfen sich auch mit automatisch ein- und ausfahrbaren Pollern, um dem Problem Herr zu werden. Das kommt für VS aktuell nicht in Frage, bestätigte Falke. Das gehe schnell in die Zehntausende – bis hin zu einer Summe von über 100 000 Euro erläuterte Falke. Hinzu komme im Bereich der Villinger Fußgängerzone, dass es nicht ausreiche, dass die vier großen Innenstadtstraßen gesperrt würden, sondern es müssten beispielsweise auch noch am Rande des Münsterplatzes oder an anderen Einfahrten Poller stehen. Würden die Poller auch noch terrorsicher ausgestattet, sei es ein „hoher finanzieller Aufwand“. Stattdessen denkt die Stadtverwaltung daran, neue Regelungen für die Fußgängerzone zu erlassen. Wie die allerdings aussehen, sei derzeit völlig offen, sagte Falke.