FDP und SPD haben ihre diesbezüglichen Anträge zurückgezogen, bestätigt die Stadtverwaltung. Das bedeutet, dass weiterhin die alten Sperrzeiten gelten: Für die Außengaststätten bedeutet dies, dass sie wie bisher um 23 Uhr schließen müssen, im Spezialfall „Färberstraße“ in Villingen bereits um 22 Uhr.

Rückblick: Die FDP-Fraktion hatte im Juni im Gemeinderat beantragt, die Öffnungszeiten in den Außenbereichen der Gaststätten in diesem Jahr bis 24 Uhr zu verlängern. Damit, so die Begründung, sollte den Betrieben eine Art Entschädigung für den harten und langen Lockdown ermöglicht werden. Auch die SPD stellte sich hinter diesen Antrag, wollte ihn schon Anfang Juni umsetzen. Im Juni konnten die Gastwirte aber ohnehin schon anlässlich der Fußball-Europameisterschaft verlängerte Öffnungszeiten für die Spiele-Übertagung beantragen.

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Doch mit dem Ende der Fußball-EM enden nun auch die Möglichkeiten, im Biergarten länger hocken zu bleiben. Denn einige Anwohner der Färberstraße stemmen sich gegen längere Öffnungszeiten. Dazu muss man wissen: Vor einigen Jahren hat die Stadt in einem schwierigen Workshop-Prozess mit Gastwirten und Anwohnern der „Villinger Kneipenmeile“ einen Kompromiss ausgehandelt. Seither gilt: In der Färberstraße ist um 22 Uhr in den Biergärten Ruhe, im Rest der Stadt um 23 Uhr.

Letztlich, so verdeutliche FDP-Fraktionssprecher Frank Bonath, sei der Antrag am Widerstand von Anliegern und deren Rechtsanwälten gescheitert. Das juristische Problem: Eine monatelange Verlängerung der Öffnungszeiten in den Biergärten bis Jahresende hätte der Gemeinderat nicht mit einer Ausnahmeregelung, sondern mit einer generellen Satzungsänderung der Sperrzeitenregelung beschließen müssen. Dagegen wären aber die Anlieger juristisch vorgegangen, weil sie befürchten müssten, dass hier ein dauerhafter Tatbestand geschaffen werden könnte.

Angesichts vorliegender Lärmgutachten in der Färberstraße hätte eine solche Satzungsänderung der bisherigen Sperrzeiten im Streitfall vor Gericht nach Einschätzung der städtischen Juristen kaum eine Chance gehabt, umgesetzt zu werden. Insofern, so Bonath, habe man den Antrag wieder zurückgezogen.