Der Corona-Lockdown seit dem 16. Dezember trifft den Einzelhandel hart. Allerdings hatte zunächst der Drogeriemarkt Müller in der Villinger Rietstraße alle drei Etagen mit Sortimenten wie Parfümerie, Haushalts- oder Spielwaren geöffnet. Viele andere Fachgeschäfte machten zu, zum Beispiel Butta oder Zappel-Philipp, und sind nur telefonisch oder digital zu erreichen. Erst auf Druck von Landratsamt und Stadtverwaltung schränkte dann auch der Drogeriemarkt Müller ab 18. Dezember sein Angebot ein.
Nach der Schließung der meisten Geschäfte schien sich Müller für diejenigen zu einem Geheimtipp zu entwickeln, die noch auf den letzten Drücker auf der Suche nach einem Geschenk waren. Doch schnell häuften sich die Proteste, weil die anderen Geschäfte darbten, nur eben Müller nicht. Aufgrund der Beschwerden, aber auch eigener Beobachtungen wandte sich das Bürgeramt an das Landratsamt und bat um Überprüfung, wie die Sprecherin der Stadtverwaltung, Oxana Brunner berichtete. Im Kreis-Ordnungsamt wurde dann entschieden, dass die Sortimente eingeschränkt werden müssen.
Grundlage dafür ist die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg. Dort heißt es: Sortimentsteile, deren Verkauf eigentlich nicht gestattet seien, dürften verkauft werden, „wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt“. So erklärt es auf Anfrage auch eine Sprecherin von Müller. Häuser, die dieses Schwerpunktprinzip nicht erfüllten, schließen Teilsortimente, entsprechend der behördlichen Anordnungen. Allerdings befinde sich die Situation in einem ständigen Wandel. Zudem halte sich das Unternehmen an alle vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen, um sowohl den Kunden, als auch den Mitarbeitern ein sicheres Umfeld zu bieten.
Wenn der erlaubte Sortimentsteil vorherrscht, dürfen auch andere Waren verkauft werden. Gut zu sehen ist das im Edeka in der Vockenhauser Straße: Dort sind nach wie vor auch Haushaltswaren zugänglich, weil der Lebensmittelbereich ganz klar dominiert.