Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg mit der Bitte angeschrieben, vom Mittwoch, 21. bis Donnerstag, 22. Oktober eine Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Quarantänepflicht durchzuführen. Die Aktion wird flächendeckend in ganz Baden-Württemberg durch die jeweiligen Ortspolizeibehörden umgesetzt. Die Städte und Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis werden an dieser Schwerpunktaktion teilnehmen, teilt das Landratsamt Schwarzwald-Baar mit.
„Durch die Schwerpunktaktion soll die Bevölkerung sensibilisiert werden, die Quarantäneanordnung zu beachten. Gleichzeitig soll auch deutlich gemacht werden, dass ein Verstoß gegen diese Anordnung ein Bußgeld nach sich zieht und gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige folgen kann“, erklären Bürgermeister Jörg Frey, Sprecher der Bürgermeister und Oberbürgermeister im Schwarzwald-Baar-Kreis und Landrat Sven Hinterseh.
Die Ortspolizeibehörden haben die Aufgabe, präventiv zu überwachen, ob die Quarantäne eingehalten wird, das heißt inwieweit sich die Betroffenen tatsächlich in der eigenen Häuslichkeit aufhalten. Sowohl der personelle als auch der zeitliche Aufwand dieser Kontrollen sind sehr hoch. Deshalb kontrollieren die Ortspolizeibehörden stichprobenartig und überwiegend telefonisch.
Die Fallzahlen der Quarantänepflichtigen sind regional sehr unterschiedlich. Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind aktuell (Stand: Montag, 19. Oktober 2020) 1548 Personen unter Quarantäne gestellt. Im Zusammenhang mit Sars-CoV-2 kann eine Quarantäne auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen. So können zum einen Infizierte und enge Kontaktpersonen durch eine Quarantäneanordnung nach § 30 Infektionsschutzgesetz bei Sars-CoV-2 abgesondert werden. Weiter können Reiserückkehrer einer Quarantäneverpflichtung unterliegen. Die Schwerpunktaktion hat vor allem die Infizierten und Kontaktpersonen, die in Quarantäne sind, im Fokus.