Im Hess-Prozess sind die Würfel gefallen. Am 13. Verhandlungstag vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim am gestrigen Mittwoch stimmte auch die Staatsanwaltschaft einer „gerichtlichen Verständigung“ mit den beiden Angeklagten Peter Ziegler und Christoph Hess zu. Das heißt: Die schwerwiegendsten Vorwürfe gegen die Angeklagten sind vom Tisch, das Verfahren könnte bald, möglicherweise noch im April, mit geringfügigen Bewährungsstrafen enden.
Was sich am vorangegangenen Prozesstag am 11. März angekündigt hat, wurde gestern nun vollzogen: Das Gericht geht den Weg einer Verständigung mit den beiden ehemaligen Vorständen der Hess AG in Villingen. Es soll ein schnelles Urteil gegen ein kleines Teilgeständnis der beiden Angeklagten geben. Nach dem das Gericht am 11. März massive Zweifel am Anklage-Szenario eines großangelegten Wirtschaftsbetrugs durch Hess und Ziegler äußerte, schloss sich gestern auch die Staatsanwaltschaft Mannheim dieser Auffassung an. Damit sind auch für die Strafverfolgungsbehörde die schwerwiegenden Anschuldigungen, die sie 2015 gegen Hess und Ziegler formuliert hat, vom Tisch. Nichts bleibt mehr von den Vorwürfen Betrug, Untreue, Marktmanipulation, Kredit- und Subventionsbetrug, Verstoß gegen das Wertpapiergesetzt und anderen Delikten.
Offen bleibt einzig der minderschwere Vorwurf der „unrichtigen Darstellung“ in der Bilanz. Hier geht es um die Frage, ob die Verbuchungen der Entwicklungskosten über die Hess-Entwicklungsgesellschaft Evros rechtlich korrekt waren oder ob hier Fehler gemacht wurden.
Wenn sich die Angeklagten in diesem Punkt geständig zeigen, so das Angebot des Gerichts, wird der Prozess schnell beendet sein. Das Gericht stellte für Hess eine Bewährungsstrafe von sechs bis acht Monaten in Aussicht, für Ziegler, den Finanzvorstand, von einem bis eineinhalb Jahren. Möglicherweise wird über das Strafmaßes zwischen Gericht und den Anwälten noch verhandelt werden.
Bei einer schnellen Verständigung könnte der Prozess nach einer formellen Eröffnung der Beweisaufnahme nach zwei, drei weiteren Verhandlungstagen zügig zu Ende gehen. Im Grunde scheinen beide Ex-Vorstände gewillt zu sein, einen geringfügigen Schuldspruch zu akzeptieren, um das jahrelange Strafverfahren schnell abschließen zu können. Die Alternative, noch monatelang vor Gericht um einen Freispruch zu kämpfen, möchten sich beide Angeklagten nach jahrelangen zivil- und strafrechtlichen Auseinandersetzungen offenbar nicht mehr antun.