Wie bereits berichtet, müssen die beiden Angeklagten, nachdem die schwersten Vorwürfe zusammengebrochen sind, jetzt nur noch mit milden Freiheitsstrafen zur Bewährung rechnen. Sie haben sich auf eine „gerichtliche Verständigung“ eingelassen: Ein Teilgeständnis gegen ein schnelles Verfahrensende.
Auch den 17. Verhandlungstag am Mittwoch in Mannheim beurteilten die Angeklagten Peter Ziegler und Christoph Hess sowie ihre Anwälte als Entlastung und Bestätigung ihrer Positionen. Am Vormittag wurde zwei Stunden lang der promovierte Rechtsanwalt einer internationalen Unternehmensberatung als Zeuge gehört, der die Firma Hess Leuchten seit ungefähr 2007 bis 2013 in allen wesentlichen Fragen als Haus- und Hofanwalt beraten hatte. Wie umfassend diese Beratung war, zeigt der Umstand, dass er im Jahr 2011 Beratungshonorare über 960 000 Euro vom Hess-Konzern überwiesen bekam.
Der promovierte Jurist bestätigte dabei dem Gericht, dass bei der Geltendmachung von Entwicklungskosten in den Bilanzen der Hess AG und der Entwicklungsgesellschaft Evros alles mit rechten Dingen zugegangen und das gewählte Verrechnungsmodell legal gewesen sei. Bei konkreten Fragen des Gerichts machte der promovierte Jurist mehrfach aber Erinnerungslücken geltend.
Ein Umstand, den Hess-Strafverteidiger Hartmut Girshausen, im Nachhinein kritisch kommentierte. Angesichts der umfassenden Beratungstätigkeit, die hier nachweislich geleistet wurde, „ist es schade, wenn sich der Berater, sobald es konkret wird, auf Erinnerungslücken beruft“.
Trotz dieser Lücken seien die Aussagen aber entlastend für die Angeklagten gewesen. „Das war wieder einmal ein guter Tag für uns“, so Girshausen. In diese Feststellung schloss er auch die Aussagen des zweiten Zeugen ein, des ehemaligen Entwicklungsleiters der Hess AG und Geschäftsführers der Entwicklungsgesellschaft Evros. Dieser habe deutlich gemacht, welch große Potenziale an Entwicklungskosten viele Jahre bei Hess gar nicht bilanziell erfasst und aktiviert worden waren. Er schilderte dann den Aufbau und die Arbeitsweise der Entwicklungsgesellschaft. „Das war alles nachvollziehbar“, betonte der Verteidiger.
Der letzte Zeuge in diesem Verfahren, der damalige Wirtschaftsprüfer der Hess AG, soll nun am 19. Mai als Zeuge gehört werden. Das Urteil soll dann eine Woche später, am 26. Mai, gesprochen werden.