Am 16. Verhandlungstag im Hess-Prozess vor dem Landgericht Mannheim haben sich die beiden Angeklagten Christoph Hess und Peter Ziegler der „unrichtigen Darstellung“ nach dem Handelsgesetzbuch mit jeweils einer persönlichen Erklärung für schuldig bekannt.
Damit folgten sie dem Drehbuch einer „gerichtlichen Verständigung“, wie dies seitens der Richter mit den beiden Angeklagten und der Staatsanwaltschaft abgesprochen worden war: Im Gegenzug zu einem Teilgeständnis in einem der minderschweren Anklagepunkte sollen alle schweren Beschuldigungen der Anklage fallen gelassen und ein baldiges Urteil gesprochen werden. Ohne diese Verständigung würde sich der Prozess voraussichtlich weitere zwei Jahre hinziehen.
Die beiden Angeklagten räumten am Mittwoch daher ein, bei den Verbuchungen der Entwicklungskosten der Hess AG, die über die Entwicklungsgesellschaft Evros abgewickelt wurden, Fehler gemacht zu haben. Christoph Hess, der ehemalige Vorstandsvorsitzend der Hess AG, wies in seiner persönlichen Erklärung darauf hin, das sich die Hess AG damals in einer technischen wie organisatorischen Umbruchphase befunden habe. Auch der Börsengang habe das Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt.
Rechtliches Neuland
Die Aktivierung von Entwicklungsleistungen sei damals ein zentrales Thema, die Umstellung auf die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) für ihn persönlich Neuland – und damals offenbar auch rechtlich nicht unumstritten – gewesen. Ihm sei es darum gegangen, dass es in der Hess AG tatsächlich in großem Umfang Entwicklungsleistungen gegeben habe, die in der Vergangenheit jedoch nicht hinreichend oder gar nicht bilanziell abgebildet worden seien. Sein Ziel sei es nicht gewesen, wie die Anklage unterstellt habe, Entwicklungsleistungen zu erfinden, sondern die vorhanden Entwicklungsleistungen zu aktivieren.
Die Unternehmensleitung habe sich dabei zwar von ausgewiesenen Experten umfangreich beraten lassen, betonte Hess. Doch die Konstruktion der Entwicklungsgesellschaft Evros und die damit verbundenen bilanziellen Gestaltungen seien durchaus mit komplexen Fragestellungen und auch Unsicherheiten verbunden gewesen, räumte er ein. Auch wenn er persönlich mit der Umsetzung nicht betraut gewesen sei, stehe er als Geschäftsführer jedoch „ganz klar in der Verantwortung.“ Ähnlich argumentierte Peter Ziegler. Es könnte zu Fehler gekommen sein, eine Absicht zum Betrug habe es nicht gegeben.
Urteil am 26. Mai erwartet
In nichtöffentlicher Sitzung informierte sich das Gericht zwei Stunden lang außerdem über den Gesundheitszustand von Christoph Hess, der von einem Gutachter vorgetragen wurde. Terminlich nicht zustande kam die Vernehmung eines ehemaligen Wirtschaftsprüfers der Hess AG. Der Zeuge soll nun am 19. Mai befragt werden. Am selben Tag sollen nach dem Fahrplan des Gerichts bereits die Plädoyers stattfinden. Zuvor, am 5. Mai, soll ein weiterer Unternehmensberater sowie der Entwicklungsleiter der ehemaligen Hess AG als Zeuge gehört werden. Mit dem Urteil wird am 26. Mai gerechnet.