Harte Debatten stehen den Ratsgremien in den nächsten Wochen bevor. Dabei geht es um die stufenweise Erhöhung der Kindergartengebühren. Den Anfang macht der Jugendhilfeausschuss am 30. Juni in der Neuen Tonhalle. Da beginnt die Aussprache um 18 Uhr im öffentlichen Teil. Am 14. Juli wird dann im Verwaltungs- und Kulturausschuss darüber diskutiert, bevor der Gemeinderat am 21. Juli endgültig entscheiden muss.
Die Erhöhung der Kindergartengebühren ist ein wichtiger Baustein der Haushaltskonsolidierung und ist grundsätzlich beschlossen. Nun soll es auch um die Form gehen, vor allem ob einkommensabhängige Gebührenmodelle auch in Villingen-Schwenningen in Kraft treten.
So sieht die Erhöhung aus
Die Steigerung soll über fünf Jahre umgesetzt werden. Laut Stadtverwaltung kostete zum Beispiel ein Kindergartenplatz bei einem Kind für die über Dreijährigen 2020 78 Euro pro Monat (Regelkindergarten), 2021 sollen es 86, 2022 94 Euro, 2023 103 Euro, 2024 111 Euro und 2025 119 Euro sein. Bei den unter Dreijährigen betrug die Gebühr bei einem Kind 2020 185 Euro, 2021 könnte sie nach Vorstellungen der Stadtverwaltung dann bei 218 Euro, 2022 bei 252 Euro, 2023 bei 285 Euro, 2024 bei 319 Euro und 2025 bei 352 Euro liegen.
Die Politik hatte immer wieder gefordert, auch einkommensabhängige Gebührenmodelle zu prüfen. Dazu werden aktuell zwei Varianten vorgeschlagen, wie es in der Vorlage heißt. Wie in Freiburg könnte ein Standardtarif erhoben werden, mit Vorlage eines Sozialpasses wird eine Ermäßigung (75 Prozent des Standardtarifs) gewährt. In einem weiteren Modell kommt eine Erhöhungsstufe auf 115 Prozent hinzu, wenn eine monatliche Einkommensgrenze überschritten wird. Als Beispiel gibt die Stadt folgende Berechnung an. Wenn eine Familie mit einem Kind ein monatliches Netto-Einkommen von unter 2760 Euro zur Verfügung hat, soll sie mit einer Ermäßigung rechnen, liegt das Netto-Einkommen über 5060 Euro müsste eine Erhöhung bezahlt werden. Wer dazwischen liegt, erhält den Standardtarif.