Zu einem Gewaltausbruch von bis zu 300 Jugendlichen kam es am Rande der Kulturnacht 2023. Der Vorfall sorgte damals für enormes Aufsehen. Er wurde inzwischen auch gerichtlich aufgearbeitet, allerdings hinter verschlossenen Türen. Warum?

Gezielter Böllerwurf

Im Juli vor 1,5 Jahren feierten Tausende Besucher in der Schwenninger Innenstadt ein fröhliches Fest. Das wurde überschattet, als sich in der Nacht junge Täter unterschiedlicher Nationalitäten zusammenrotteten, um Kräfte des kommunalen Ordnungsdiensts (KOD) und der Polizei anzugreifen. So wurde gezielt ein Böller geworfen.

Die Bilanz: Fünf KOD-Mitarbeiter und eine Polizistin wurden verletzt, sie klagten unter anderem über Schwindel und Knalltraumata.

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Offiziell wurden die Vorfälle erst nach mehrwöchiger Verspätung nach einer Anfrage im Gemeinderat bestätigt. Die Stadtverwaltung sprach damals von einem echten Versäumnis.

Langwierige Ermittlungen der Polizei

Doch die Ermittlungen gestalteten sich von vornherein als schwierig, weil die Angriffe aus der Menge heraus geschahen, sie aber Einzelpersonen zugeordnet werden mussten. Letztlich konnten nach einem halben Jahr zwei Heranwachsende als Tatverdächtige ermittelt werden. Sie wurden wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, das Zünden und Werfen unerlaubter Böller, angezeigt.

Von jungen Tätern ging die Gewalt bei der langen Kulturnacht 2023 aus. Letztlich wird nur einer angeklagt.
Von jungen Tätern ging die Gewalt bei der langen Kulturnacht 2023 aus. Letztlich wird nur einer angeklagt. | Bild: Hans-Juergen Goetz

Ein Verfahren eingestellt

Danach musste die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob überhaupt Anklage erhoben werden sollte. Einer der Verdächtigen bestritt allerdings die Beteiligung vehement und offensichtlich konnte ihm die Mitwirkung auch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Gegen den Mann wurde das Verfahren eingestellt.

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Gegen den zweiten jungen Mann wurde dagegen Anklage wegen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit einem Angriff auf Vollstreckungsbeamte erhoben. Der Prozess fand vor dem Amtsgericht Villingen statt, allerdings nicht öffentlich.

Nach Jugendstrafrecht verhandelt

Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der mutmaßliche Täter oder die Täterin noch keine 18 Jahre alt sind. Damit soll eine Stigmatisierung verhindert werden, die die Persönlichkeitsentwicklung des Jugendlichen beeinträchtigen könnte. In diesem Fall war der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat allerdings 19 Jahre alt, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, Andreas Mathy, auf Anfrage bestätigte.

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Wenn der Angeklagte über 18, aber noch keine 21 Jahre alt ist, kann das Gericht in besonderen Fällen, so wenn nach dessen Ansicht eine Reifeverzögerung vorliegt, nach dem Jugendstrafrecht verhandeln, erläutert Mathy. Das ist in diesem Fall geschehen.

Schuldspruch mit Verwarnung

Der Angeklagte wurde des strafbaren Umgangs und in Verkehrbringens von explosionsgefährlichen Stoffen schuldig gesprochen und verwarnt, stellt der Sprecher des Amtsgerichts Villingen, David Boehm, auf Anfrage fest. Dem Angeklagten wurde auferlegt, 20 Stunden Arbeitsleistungen bis zum 1. Oktober 2024 nach Weisung des Jugendamtes zu erbringen. Im Übrigen wurde der Angeklagte freigesprochen.

Freispruch wegen Böllerwurf

Offensichtlich konnte dem jungen Mann nur nachgewiesen werden, dass er mit den Böllern im Rucksack unterwegs war, nicht aber der Wurf auf Ordnungskräfte und Polizisten.

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Damit ist der Fall juristisch abgeschlossen, Konsequenzen zogen Stadtverwaltung und Polizei bereits bei der folgenden Kulturnacht: Die Präsenz der Polizei, Kommunalen Ordnungsdiensts und Security wurde erhöht. Es blieb ruhig.