Melanie Fehlinger will reden. Nicht, weil sie die Testpflicht für Kinder – die nach Außerkrafttreten der Bundesnotbremse gilt – für falsch hält. „Natürlich ist das Testen wichtig“, sagt immer wieder. „Aber muss es denn so kompliziert sein, gerade bei Kindern.“

Wer nämlich künftig in einen Laden, oder an heißen Tagen mal ins Frei- oder Schwimmbad will, darf das nur nach Vorlage eines Test-, Impf-, oder Genesennachweises, wie das Landratsamt bestätigt.

Keine Schnelltests

Klingt unproblematisch, ist es mit Kindern aber nicht immer. „Für die Kleinen ist das ein bisschen viel“, sagt die zweifache Mutter. „Wir haben sie bisher unter der Woche getestet, damit sie in den Kindergarten gehen können. Und müssen sie jetzt am Wochenende noch einmal testen, damit wir als Familie was unternehmen können“

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Denn: Die Selbsttests, die für die Kitas gelten – und die mittlerweile freiwillig sind – werden nach der aktuellen Corona-Verordnung in Läden und in Freizeiteinrichtungen nicht akzeptiert.

Das sagt das Landratsamt

Das Landratsamt beruft sich dabei auf die Regelungen der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung. Nach ihr sind zwar Kinder unter sechs Jahren von der Testung befreit. Die älteren müssen sich aber testen lassen.

Und zwar entweder vor Ort unter Aufsicht „desjenigen, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist“ – also des Betreibers einer Einrichtung – oder bei einem „Leistungserbringer“ – also zum Beispiel einem Testzentrum. Selbsttestungen zu Hause seien nicht möglich.

Melanie Fehlinger wünscht sich das Tests niederschwelliger, kindgerechter organisiert werden.
Melanie Fehlinger wünscht sich das Tests niederschwelliger, kindgerechter organisiert werden. | Bild: Göbel, Nathalie

Doch in der Alltagspraxis sei das eben nicht so einfach, meint Fehlinger. „Wenn ich meinem Sohn sage: Wenn wir ins Schwimmbad wollen, müssen wir aber erst ins Testzentrum, kriege ich ihn gar nicht aus dem Haus.“

Das Testen, findet sie, müsste niederschwelliger, kindgerechter organisiert werden. „Zumal wir ja für die Kita schon testen.“ Ihr würde es vieles erleichtern, wenn man die Selbsttests, die die Kinder schon kennen, vor Ort, unter Aufsicht, durchführen könnte.

Wo – und wie lange – gelten die Tests aus den Schulen?

Einen Lichtblick für Fehlinger gibt es zumindest vom Sozial-und Gesundheitsministerium des Landes. „Wir sehen die Herausforderung gerade für Familien und Kinder und werden deshalb zeitnah weitere Lösungen erarbeiten“, heißt es auf SÜDKURIER-Anfrage.

Und: „Es ist beispielsweise schon heute ohne Probleme möglich, dass die Tests an Schulen auch für den Freizeitbereich genutzt werden können.“ Sie dürften dann nur nicht älter als 60 Stunden sein. Die Tests aus Testzentren hingegen dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.

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Pascal Murmann, Sprecher des Sozialministeriums, warnt aber auch: „Bei aller Freude über mögliche Öffnungsschritte, nicht unvorsichtig zu werden. Es sollte uns allen ein sicheres Gefühl geben, zu wissen, dass wir beim Sport, im Restaurant oder einer Veranstaltung von Menschen (und auch Kindern) umgeben sind, die negativ getestet oder schon geimpft sind.“

Welche Regeln gelten bei einem Restaurant oder Schwimmbad-Besuch?

„Kinder ab sechs Jahren müssen einen Nachweis über einen negativen Test am Eingang erbringen, natürlich auch mit dem entsprechenden Nachweis einer Teststation. Ein selbst durchgeführter (Schnell-)Test ist dabei weder bei Erwachsenen noch bei Kindern zulässig“, schreibt Oliver Bauer, der Sprecher der Bäder Villingen-Schwenningen GmbH.

Auch wer mit seinen Kindern ein Restaurant oder eine Gaststätte besuchen will, muss für sie einen negativen Corona-Test vorweisen. „Testnachweise, die in den Schulen ausgestellt wurden, werden dabei aber akzeptiert“, betont Daniel Ohl, Sprecher des Hotel und Gaststättenverbands (Dehoga) Baden-Württemberg.

Zudem fallen nach der ab Montag geltenden Corona-Verordnung des Landes die „3G“ (geimpft/genesen/getestet) als Zugangsvoraussetzung für die Außengastronomie weg, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt, sagt Daniel Ohl.